Die neue Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VBF) für Österreich

Das Handling und die Lagerung von Gefahrstoffen sind mit vielen Risiken verbunden. Jedoch kommt kaum ein Betrieb ohne Gefahrstoffe aus. Für einen reibungslosen und unfallfreien Ablauf gibt es daher eine Vielzahl an Regularien und Anforderungen für den sicheren Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, Druckgasen oder Säuren und Laugen. Diese sollen den Verbraucher schützen.

In Österreich regelt die Verordnung über brennbarer Flüssigkeiten, kurz VbF, die verschiedenen Aspekte der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten. Diese Verordnung beinhaltet Lagerverbote, Bestimmungen zur Lagerung geringer Mengen brennbarer Flüssigkeiten, sowie die Zusammenlagerung und Lagerung in Sicherheitsschränken.

Am 14. Februar wurde die neugefasste Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF 2023) veröffentlicht und tritt ab 01. März in Kraft. Alle Informationen rund um die neugefasste VbF 2023 erhalten Sie nachfolgend.

 Länderflagge Österreich

► Was regelt die VbF?

Die Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF) regelt die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Österreich. Gemäß §1 (Geltungsbereich) ist die Verordnung anzuwenden:

  1. Als gewerberechtliche Vorschrift in genehmigungsfreien, genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlagen
  2. Als eisenbahnrechtliche Vorschrift auf Eisenbahnanlagen
  3. Als rohrleitungsrechtliche Vorschrift für Rohrleitungsanlagen
  4. Als arbeitnehmerschutzrechtliche Vorschrift gelten für Arbeitsstätten, auswärtige Arbeitsstellen und Baustellen, die dem ASchG unterliegen, die §§ 2 bis 4, § 6 Abs. 5 Z 1 bis Z 4, Abs. 6 Z 4 und Abs. 7, § 7 Abs. 1 bis 3, § 9, § 10 Abs. 4, § 11 Abs. 1, 2 und 4, § 12, § 22 Abs. 1, §§ 24 bis 27, § 28 Abs. 1, §§ 29 bis 33, § 40 Abs. 1 und 2, § 43 Abs. 3 und 4, § 44 Abs. 2, 5 und 6, sowie die §§ 47 bis 51.
  5. Als Vorschrift gemäß Apothekengesetz in Apotheken
  6. Als luftfahrtrechtliche Vorschrift für die Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten auf bzw. in Bodeneinrichtungen

 

► Was sind brennbare Flüssigkeiten?

Brennbare Flüssigkeiten werden in §4 der VbF Österreich wie folgt definiert: 

„Brennbare Flüssigkeiten im Sinne dieser Verordnung sind Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von nicht mehr als 100 ºC und einem Dampfdruck bei 50 ºC von nicht mehr als 3 bar (absolut)."

Dazu werden auch Zubereitungen gezählt, welche die oben genannten Eigenschaften aufweisen. Zubereitungen können Gemenge, Mischungen oder Lösungen sein.


 

Für Österreich wurde am 14. Februar die neugefasste Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF 2023) veröffentlicht und tritt ab 01. März in Kraft. Als Experte für das Thema Gefahrstofflagerung und –handling hat asecos die drei wesentlichen Ziele der Überarbeitung und ihrer Bedeutung für Sie zusammengefasst.

  1. Rechtsangleichung – Angleichung der bisher gültigen Vorgaben an Bezug habende, neu gefasste gemeinschaftliche und internationale Regelungen.
  2. Gewährleistung eines einheitlichen Vollzuges – Einheitliche Festschreibung von Maßnahmen zur Wahrnehmung der Schutzinteressen vor den Gefahren von brennbaren (entzündbaren) Flüssigkeiten.
  3. Sicherheitsstandard – Gewährleistung eines hohen Niveaus an Sicherheit für die Lagerung von brennbaren (entzündbaren) Flüssigkeiten.

Darüber hinaus hält die Neufassung auch ganz konkrete Nutzungsänderungen für Sicherheitsschränke bereit. Die wichtigsten Anpassungen aus der neuen VbF und die daraus resultierenden Vorteile haben wir für Sie nachfolgend kurz zusammengefasst.

 

DAS IST NEU:

  • Gefahrenkategorie:
    Brennbare Flüssigkeiten sind in 4 neue Gefahrenkategorien eingeteilt. Diese folgt nun mit Ausnahme der Gefahrenkategorie 4 dem Punkt 2.6.2 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 (CLP Verordnung).

IHR VORTEIL:

  • Es gelten nun veränderte Grenzen für Flammpunkte für die einzelnen Kategorien an entzündlichen Flüssigkeiten entsprechend der in der CLP – Verordnung verwendeten Bezeichnungen. Das sorgt nun für eine einheitliche und rechtskonforme Zuordnung der Gefährlichkeitsmerkmale bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten. 

DAS IST NEU:

  • Feuerbeständige Sicherheitsschränke:
    Dienen der Herstellung eines Brandabschnitts (§4 Pkt. 19). Gleich den Anforderungen an Lagerräume erfüllen Typ-90-Sicherheitsschränke als feuerbeständige Konstruktion (§12 Abs. (1) Pkt. 1) die Anforderungen.

IHR VORTEIL:

  • Typ 90 Sicherheitsschränke können deshalb grundsätzlich in nahezu beliebiger Anzahl und mit freier Wahl des Ortes aufgestellt werden. Die lückenlose Zertifizierung der Sicherheitsschränke erspart aufwendige Genehmigungsverfahren. Sie können somit auf den wachsenden Bedarf an Lagermengen flexibel reagieren.

► zu unseren Sicherheitsschränken


DAS IST NEU:

  • Lagermengen in Sicherheitsschränken
    Die bisherige Begrenzung der Lagermenge von 100 Liter pro Gefahrenkategorie brennbarer Flüssigkeiten ist aufgehoben (§33 Tabelle).

IHR VORTEIL:

  • Optimale und somit wirtschaftliche Nutzung vorhandener Lagerkapazitäten in Sicherheitsschränken. Zudem erfolgt keine Einschränkung an den Nenninhalt (l) der Behälter bei der Lagerung in Sicherheitsschränken.

DAS IST NEU:

  • Zusammenlagerung in Sicherheitsschränken
    Brennbare Gefahrstoffe unterschiedlicher Kategorien dürfen jetzt zusammengelagert werden. Auch die gemeinsame Lagerung von entzündbaren und sonstigen gefährlichen Substanzen ist nun möglich. (§32).

IHR VORTEIL:

  • Kosten- und Platzersparnis durch den Einsatz von nur einem Schrank für verschiedene Gefahrstoffe.

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DAS IST NEU:

  • Auffangwannen in Sicherheitsschränken

    Für Auffangwannen, die in Sicherheitsschränken verbaut sind, wurden die Anforderungen der ÖNORM EN 14470-1 übernommen. Ehemalig Anforderungen an Material und Mindestauffangvolumen sind entfallen.

IHR VORTEIL:

  • Das notwendige Auffangvolumen (größtes gelagerte Gebinde, Gesamtlagermenge im Schrank) ist klar geregelt. Grundsätzlich sind nun auch Auffangwannen aus Kunststoff in Sicherheitsschränke möglich. Das sorgt für mehr Flexibilität bei der Lagerung unterschiedlicher Gefahrstoffe. Hohe Rechtssicherheit - asecos Auffangwannen sind geprüft und zugelassen nach Stahlwannen-Richtlinie oder verfügen über eine bauaufsichtliche Zulassung.

► mehr zu unseren Auffangwannen


DAS IST NEU:

  • Technische Entlüftung von Sicherheitsschränken

    Sicherheitsschränke müssen mit einer Be- und einer Entlüftung ausgestattet sein. Die Entlüftung muss einen mindestens zehnfachen Luftwechsel bewirken und mechanisch ausgeführt sein (§12 Pkt. 3). Wird die Lüftung überwacht entfällt zusätzlich die Zoneneinteilung im Schrank (§19 (2)).

IHR VORTEIL:

  • Das erfüllt die Anforderung an den primären Explosionsschutz (ATEX-RL/VEXAT) und sorgt für hohe Sicherheit und Schutz der Mitarbeiter vor Explosionsgefahren sowie gesundheitsgefährdenden Dämpfen. Sie sparen Kosten und Aufwand durch den Entfall gesonderter Maßnahmen für den Explosionsschutz. 
    asecos Sicherheitsschränke sind für eine technische Entlüftung perfekt vorbereitet und lassen sich mit unterschiedlichen asecos Entlüftungsmodulen und Überwachungssystemen optimal ergänzen.

► zum Sicherheits-Assistenz-System (SAS)

► zu den Entlüftungsaufsätzen


DAS IST NEU:

  • Technische Entlüftung mit Filter für Sicherheitsschränke

    Auch die technische Entlüftung mit Filter zur Abluftführung in den Arbeitsraum ist jetzt grundsätzlich zulässig (§12 Pkt. 4).

IHR VORTEIL:

  • Hohe Flexibilität bei der Wahl des Aufstellortes. Sparen Sie aufwendige Wanddurchbrüche und lange Abluftleitungen.Die passenden Umluftfilteraufsätze erhalten Sie bei asecos.

► zu den Umluftfilteraufsätzen


DAS IST NEU:

  • Prüfung von Sicherheitsschränken

    Die Prüfung von Sicherheitsschränken und deren Fristen sind eindeutig geregelt (§§24, 25, 26 und 28).

IHR VORTEIL:

  • Ein regelmäßiger Service von Sicherheitsschränken z. B. über die maßgeschneiderten Service-Angebote von asecos, garantiert eine lückenlose Dokumentation der notwendigen sicherheitstechnischen Überprüfungen.

► mehr zum asecos Service

 

 

Jeder asecos Sicherheitsschrank ist baumustergeprüft (Typprüfung) gemäß den strengen Anforderungen der Europäischen Norm 14470-1 / -2. Die Kategorisierung in verschiedene Typklassen bescheinigt die Dauer der Feuerwiderstandsfähigkeit. Zusätzlich erfüllt jeder asecos Sicherheitsschrank die GS-Prüfung. Darüber hinaus werden bei einigen Modellen internationale Testkriterien wie beispielsweise der FM Prüfstand 6050 oder der UL/ULC Standard eingehalten.

Alle Schrank-Modelle sind in verschiedenen Breiten, vielfältigen Ausstattungsvarianten (z.B. mit Wannenböden, Vollauszügen oder mit einer Bodenauffangwanne) und mit Falttüren, Flügeltüren oder Vertikalauszügen erhältlich. Im Labor und in der Industrie wird der Sicherheitsschrank als Hochschrank oder als Unterbauschrank für z. B. den Einbau unter Laborabzügen eingesetzt. Jeder asecos Sicherheitsschrank ist mit einer Anschlussmöglichkeit zur technischen Entlüftung ausgestattet.

Neben Brandschutzschränken beinhaltet das Sicherheitsschrank-Sortiment von asecos auch Schränke, die zur Aufbewahrung wassergefährdender, gesundheitsschädlicher oder giftiger Stoffe ausgelegt sind. Sicherheitsschränke zur Lagerung und zum Laden von Lithium-Ionen Batterien runden das Sortiment ab.