In Arbeitsräumen dürfen Gase in Druckgasbehältern oberhalb der Mengenschwelle von 2,5 l grundsätzlich nur in brandgeschützten Gasflaschenschränken gelagert werden. Für Gase in Druckgaskartuschen (auch angebrochene Druckgaskartuschen) und Aerosolpackungen gilt dies oberhalb der Mengenschwelle von 20 kg.
Für die Lagerung, Bereitstellung und Entnahme von Druckgasflaschen kann asecos als Marktführer für brandgeschützte Sicherheitsschränke nach DIN EN 14470-1 und DIN EN 14470-2 auf ein großes Sortiment zurückgreifen: