7 Erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen? Für unser Unternehmen wurde eine Gefährdungsbeurteilung erstellt Unsere Sicherheitsschränke werden in regelmäßigen Abständen sicherheitstechnisch überprüft Unsere Sicherheitsschränke werden durch den Hersteller bzw. durch eine vom Hersteller zertifizierte Person überprüft Die Ergebnisse der Überprüfung werden aufgezeichnet und über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt Nur, wenn Sie alle diese Aussagen bestätigen können, stehen Sie auf der sicheren Seite! Bitte beachten Sie die für Sie verbindlichen länderspezifischen Vorschriften und Bestimmungen. Maßgebend für die richtige Überprüfung sind in Deutschland* das Chemikaliengesetz sowie das Arbeitsschutzgesetz. In den folgenden Verordnungen und Technischen Regeln sind Ihre Verpflichtungen aufgeführt: Betriebssicherheitsverordnung § 3 Gefährdungsbeurteilung Als Betreiber von sicherheitstechnischen Anlagen sind Sie dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln Als Arbeitgeber haben Sie sicherzustellen, dass Arbeitsmittel ordnungsgemäß und funktionstüchtig montiert sind und diese durch eine befähigte Person (siehe S. 9) geprüft werden. Arbeitsstättenverordnung § 4 Besondere Anforderungen Als Arbeitgeber haben Sie die Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung und Beseitigung von Gefahren sachgerecht zu warten und auf die Funktionsfähigkeit hin prüfen. Technische Regeln für Gefahrstoe TRGS 526 - BGI / GUV-I 850-0 Diese Technische Regel empfiehlt, die Prüfung von Sicherheitsschränken für entzündbare Flüssigkeiten im Abstand von nicht mehr als einem Jahr vorzunehmen. TRGS 800 - 3.2.4 (5) Im Rahmen der Informationsmitteilung haben Sie ggf. vorhandene Schutzmaßnahmen aufgrund weitergehender Schutzziele, wie z. B. den Umweltschutz oder den Schutz von Sachwerten und vor Betriebsunterbrechungen, zu berücksichtigen. TRGS 800 - 5 Im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung haben Sie auch die Wirksamkeit der bestehenden und der zu treenden Schutzmaßnahmen zu prüfen. Gefahrstoverordnung § 7 Grundpflichten (Abs. 1-11) (4) Sie haben als Arbeitgeber die Grundpflicht, die Gesundheitsgefährdung Ihrer Mitarbeiter beim Umgang mit Gefahrstoen auszuschließen bzw. auf ein Minimum zu reduzieren. Fazit Bei nicht sachgemäßer Überprüfung von sicherheitstechnischen Einrichtungen droht Ihnen im Schadensfall nicht nur der Verlust Ihres Versicherungsschutzes, sondern auch der Verlust Ihrer Unternehmer-Haftungsbegrenzung - Sie haften persönlich für den Schaden!
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