Das asecos Sicherheitskonzept Service und Dienstleistungen
2 Die Wartung macht asecos. Sicher ist sicher. 2
Unser Service setzt Massstäbe Unsere Expertise als Entwickler und Hersteller von sicherheitstechnischen Einrichtungen spiegelt sich auch in unserem Serviceangebot wider: Wir bieten Ihnen ein lückenloses, professionelles Serviceprogramm. Sicherheitstechnische Einrichtungen sind dazu da, im Ernstfall schlimmste Schäden zu verhindern. Deshalb müssen sie regelmässig gewartet werden, um jederzeit voll funktionsfähig zu sein. Professionelle Wartung kann lebenswichtig sein Unsachgemässe Wartung kann böse Folgen haben: Im Schadensfall verliert der Betreiber nicht nur den Versicherungsschutz. Es entstehen auch enorme, nicht überschaubare Kosten wie z. B. Produktionsstillstand, Verlagerung der Fertigung, logistische Veränderungen usw. Dazu kommt: zusätzlich laufen die Kredite weiter und die Fixkosten für Personal und Fuhrpark belasten das betroffene Unternehmen. All das können Sie mit dem asecos Original-Service vermeiden. Damit stehen Sie rechtlich auf der sicheren Seite. BEIM THEMA SICHERHEIT MACHEN WIR KEINE KOMPROMISSE Wir nehmen die Wartung Ihrer sicherheitstechnischen Einrichtungen sehr genau. In Ihrem Interesse. 3
EKAS-Richtlinie Nr. 1825 "Brennbare Flüssigkeiten", Lagern und Umgang 3.1 Bau, Aufstellung und Betrieb von Anlagen, Einrichtungen und Geräten (1) Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind so aufzustellen, einzurichten und zu betreiben, dass der Schutz von Personen und Sachwerten sowie der Umgebung gewährleistet ist. (2) Die baulichen und betrieblichen Massnahmen richten sich nach dem jeweiligen Gefährdungsgrad beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten und bei deren Lagerung. Dabei sind ihre für die Sicherheit massgebenden Eigenschaften, insbesondere Brand-, Explosions- und Gesundheitsgefahren, zu berücksichtigen. (4) Der Stand der Technik muss bei Planung, Berechnung, Konstruktion, Bau und Betrieb von Anlagen, Einrichtungen und Geräten berücksichtigt werden. Bundesverfassung (SR 101) Arg Arbeitsgesetz SR 822.11 ChemG Chemikaliengesetz SR 813.3 Sicherheitsfachleute (befähigte Personen) EKAS-Richtlinie Nr. 6508 (ASA-Richtlinie) Als Spezialisten der Arbeitssicherheit gelten Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsfachleute und Sicherheitsingenieure, welche die Anforderungen der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit erfüllen. Sie sind fachlich in der Lage, eine den betrieblichen Verhältnissen angepasste und auf die besonderen Gefährdungen ausgerichtete Beratung durchzuführen. VUV SR 832.30 Verordnung über die Unfallverhütung (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. UVG Unfallversicherungsgesetz SR 832.20 (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Er hat im Weiteren die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen. Verordnung SR 822.116 über die Eignung der Spezialisten/innen der Arbeitssicherheit Artikel 1: Sicherheitsfachleute, die: 1. eine einschlägige qualifizierte Berufsaus- bildung mit anerkanntem Lehrabschluss oder Diplom erworben haben, 2. mindestens drei Jahre Berufspraxis nachweisen, und 3. eine Weiterbildung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit nach Artikel 6 erwor- ben haben. Verordnung SR 822.116 über die Eignung der Spezialisten/innen der Arbeitssicherheit Artikel 22: Aufgaben und Befugnisse der Kontrollorgane Die Kontrolle nach Absatz 1 umfasst: a. die formelle Überprüfung, ob: 1. die Konformitätserklärung, sofern er- forderlich, vorliegt und den gesetzli- chen Vorschriften entspricht, und 2. die erforderlichen technischen Unter- lagen vollständig sind; b. sofern erforderlich eine Sicht- und Funk- tionskontrolle; c. sofern erforderlich eine Nachkontrolle des beanstandeten Produktes. PrSV Produktsicherheitsverordnung SR 930.111 Für die Gewährleistung der Sicherheit und der Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender und Dritter sind zu berücksichtigen. Dem spezifischen Gefährdungspotenzial eines Produkts müssen überdies entsprechen. Die Pflichten nach diesem Abschnitt müssen erfüllt werden. PrSG Produktsicherheitsgesetz SR 930.11 EKAS-Richtlinie Nr. 6512 "Arbeitsmittel" Die für die Überprüfung erforderlichen Angaben sind den zum Arbeitsmittel gehörenden Anleitungen des Herstellers zu entnehmen. Die Überprüfung ist beispielsweise durch einen Eintrag ins Betriebsjournal zu dokumentieren. Instandhalten gemäss den Angaben des Herstellers Verordnung: Art. 32b VUV, Art. 37 VUV Zur Instandhaltung gehören: • Inspektion (Messen, Prüfen, Erfassen) Feststellen des Ist-Zustandes und Vergleich mit dem Soll-Zustand • Wartung (Reinigung und Pflege)Treffen von Massnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes • Instandsetzung (Austauschen, Ausbessern) Wiederherstellen des Soll-Zustandes Die für die Instandhaltung erforderlichen Angaben sind den zum Arbeitsmittel gehörenden Anleitungen (Instandhaltungsanleitungen) des Herstellers zu entnehmen. Die Instandhaltung ist nach den Regeln der Technik so durchzuführen, dass der sichere Zustand erhalten bleibt. Die Instandhaltung muss von entsprechend instruierten oder ausgebildeten Personen durchgeführt werden. Überprüfen von Arbeitsmitteln, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind Verordnung: Art. 32b VUV Durch die regelmässige Überprüfung kann vermieden werden, dass Schäden zu gefährlichen Situationen führen. Für die regelmässige Überprüfung ist ein Plan zu erstellen, worin die Art der Überprüfung und ihre Häufigkeit festgehalten sind. PrSV Produktsicherheitsverordnung SR 930.111 EKAS-Richtlinie RL 6508 PrSV Produktsicherheitsverordnung SR 930.111 (1) Der Arbeitgeber muss zur Wahrung der Arbeitssicherheit alle Anordnungen und Schutzmassnahmen treffen, die den Vorschriften dieser Verordnung und den für seinen Betrieb sonst geltenden Vorschriften über die Arbeitssicherheit sowie im übrigen den anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. (2) Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. (3) Werden Bauten, Gebäudeteile, Arbeitsmittel (Maschinen, Apparate, Werkzeuge oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden) oder Arbeitsverfahren geändert oder im Betrieb neue Stoffe verwendet, so muss der Arbeitgeber die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen den neuen Verhältnissen anpassen. Vorbehalten bleibt das Plangenehmigungs- und Betriebsbewilligungsverfahren nach den Artikeln 7 und 8 des ArG. (1) In den Betrieben nach dieser Verordnung dürfen nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die bei ihrer bestimmungsgemässen Verwendung und bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährden. Artikel 32a: Verwendung von Arbeitsmitteln (3) Arbeitsmittel, die an verschiedenen Orten zum Einsatz gelangen, sind nach jeder Montage darauf hin zu überprüfen, ob sie korrekt montiert sind, einwandfrei funktionieren und bestimmungsgemäss verwendet werden können. Die Überprüfung ist zu dokumentieren. Artikel 32b: Instandhaltung von Arbeitsmitteln (3) Arbeitsmittel, die an verschiedenen Orten zum Einsatz gelangen, sind nach jeder Montage darauf hin zu überprüfen, ob sie korrekt montiert sind, einwandfrei funktionieren und bestimmungsgemäss verwendet werden können. Die Überprüfung ist zu dokumentieren. Artikel 37: Instandhaltung und Abfallbeseitigung (1) Arbeitsplätze, Verkehrswege und Nebenräumlichkeiten sind in einem sauberen Zustand zu halten, dass Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet werden. WARUM WARTUNG WICHTIG IST – DIEGESETZLICHEN GRUNDLAGEN Der Gesetzgeber schreibt die regelmässige Überprüfung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen vor. Gründe für die Anschaffung eines Sicherheitsschrankes: ››› Nachhaltige Gewährleistung der Rechtssicherheit ››› Fürsorgepflicht gegenüber Mensch und Umwelt ››› Haftungsbeschränkung für den Betrieb und den Unternehmer Rechtlich auf der sicheren Seite stehen Sie jedoch nur, wenn Sie Ihren Sicherheitsschrank regelmässig sicherheitstechnisch überprüfen lassen! Aber bei uns ist doch noch nie etwas passiert... „Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss." Zitat aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster Az.: 10 A 363/86 vom 11.12.87 4
QUALIFIZIERTE AUSBILDUNG – DIE BASIS FÜR AUSGEZEICHNETE ARBEIT asecos Mitarbeiter sind Spezialisten auf ihrem Gebiet. 5 Wir kennen jedes Detail unserer Produkte. Schliesslich haben wir sie selbst entwickelt und gebaut. Deshalb sollten Sie bei der Wartung Ihrer sicherheitstechnischen Einrichtungen ausschliesslich auf den asecos Original-Service vertrauen – und auf die Kompetenz unserer Servicetechniker. Denn die wissen genau, was sie zu tun haben. Sicherheitstechnische Überprüfungen dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Die Richtlinie EKAS 6512 definiert das korrekte Instandhalten von Arbeitsmitteln wie folgt: Punkt 6.1 Instandhalten gemäss den Angaben des Herstellers, Verweis auf Art. 32b VUV Instandhaltung von Arbeitsmitteln 1. Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren. Wir arbeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen und beschäftigen ausschliesslich Servicemitarbeiter, die als befähigte Personen diese sicherheitstechnischen Überprüfungen vornehmen. Dank gründlicher und stetiger Schulungen können unsere Techniker alle Instandhaltungsarbeiten abwickeln, die der Richtlinie EKAS 6.1 entsprechen (s. Seite 12; EKAS 6512). Der gesetzliche Standard der EKAS 6512, Punkt 6.1 besagt: Unser Leistungsumfang beinhaltet zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderung genau diese Punkte und noch mehr: Inspektion • Sichtkontrolle • Lüftungstechnische Prüfung der Funktion anhand der Herstellerangaben • Überprüfung der Aufstellbedingungen • Fehleranalyse • Massnahmen zur Verzögerung von Verschleiss • Funktionsprüfung • Verbrauchsmaterialien • ggf. Austausch von Filtern (Originalteile) • ggf. Austausch von Batterien • ggf. Aufspielen von Software-Updates • ggf. visuelle Prüfung der Steckerleisten • Austausch Brandunterdrückungsvorrichtung (alle 5 Jahre bei den Pro-Modellen der ION-Line) Kleinreparaturen (benötigter Zeitbedarf < 10 min) • Beheben von einfachen Störungen • Austausch von Verschleissteilen durch Originalteile • Ausbessern von schadhaften Teilen durch Originalteile • Kleinteile / Herstellermaterialien < 5,- CHF • Dokumentation der ausgetauschten Bauteile Erstellung Dokumentation • Eintrag in das asecos Serviceheft • Erneuerung der Prüfplakette • Erstellung Prüfprotokoll Ausserdem werden unsere Servicetechniker kontinuierlich intern und extern geschult. Durch diese umfangreichen Fortbildungen erreichen unsere Servicetechniker: • die Befähigung, um sicherheitstechnische Überprüfungen an asecos-Produkten durchzuführen • die Kompetenz für die fachlich korrekte und umfassende Bewertung • die Grundlage für Gewährleistungsverlängerung asecos verfügt über ein fachliches Backoffice, welches stets kompetente Antworten auf alle Fragen in Bezug auf die Lagerung von Gefahrstoffen und der damit verbundenen Gesetze und Regeln geben kann. Eine qualifizierte Ausbildung ist wichtig! Deshalb werden auch für das Backoffice regelmässig Schulungen und Weiterbildungen, zum Beispiel zum Sicherheitsbeauftragten, durchgeführt. Wartung auf höchstem Niveau heisst für Sie: Rechtssicherheit im Schadensfall. „Zur Instandhaltung gehören: Inspektion (Messen, Prüfen, Erfassen) Feststellen des Ist-Zustandes und Vergleich mit dem Soll-Zustand Wartung (Reinigung und Pflege) Treffen von Massnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes Instandsetzung (Austauschen, Ausbessern) Wiederherstellen des Soll-Zustandes Die für die Instandhaltung erforderlichen Angaben sind den zum Arbeitsmittel gehörenden Anleitungen (Instandhaltungsanleitungen) des Herstellers zu entnehmen. Die Instandhaltung ist nach den Regeln der Technik so durchzuführen, dass der sichere Zustand erhalten bleibt. Die Instandhaltung muss von entsprechend instruierten oder ausgebildeten Personen durchgeführt werden. Aus der Dokumentation zur erfolgten Instandhaltung muss mindestens ersichtlich sein: Wer, was, wann instandgehalten hat.“
NUR ASECOS KANN ASECOS PRODUKTE PERFEKT WARTEN Vertrauen Sie auf den asecos Original-Service. DOKUMENTATION ››› Erteilung Prüfplakette ››› Erstellung eines elektronischen Prüfprotokolls (PDF) speziell für jeden Schranktyp (Lösemittel/Druckgasflaschen/Säure-Lauge) und auf die jeweilige Bauart (Hochschrank/ Unterbau/Container) abgestimmt. ››› Gewährleistung bzw. Herstellergarantie und Produzentenhaftung zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Anlagen. 6 Diese Leistungen können Sie von uns erwarten ››› Gewährleistung bzw. Herstellergarantie ››› Komplette, lückenlose Dokumentation und Verfügbarkeit aller Ersatzteile (mind. 10 Jahre) ››› Flächendeckendes Servicenetz ››› 98 % aller Reparaturen können wir bei Herstellungsprodukten im Rahmen des Termins der sicherheitstechnischen Überprüfung durchführen – das bedeutet für Sie keine separate Anfahrt
DER SERVICEVERTRAG – UNSER RUNDUM-SORGLOS-PAKET FÜR SIE Das Paket für maximalen Komfort bei absoluter Rechtssicherheit. Ersparen Sie sich unnötigen Ärger und Aufwand Vertrauen Sie bei der Wartung Ihrer sicherheitstechnischen Anlagen auf die Kompetenz der Service-Profis von asecos. Mehr müssen Sie nicht tun. Wir erinnern Sie regelmässig und rechtzeitig an fällige Wartungstermine und sicherheitstechnische Überprüfungen. Auf diese Weise ist die Funktion aller Anlagen jederzeit gewährleistet. Auf Wunsch kann im Rahmen der Erstbegehung eine Auflistung aller Schränke inkl. deren Standort erstellt werden. So ist ein vollumfänglicher Instandhaltungs-Service bei minimalem Aufwand Ihrerseits garantiert! In der Schweiz sind Arbeitsmittel wie Sicherheitsschränke nach Herstellerangaben durch qualifiziertes Personal instand zu halten. Da es sich bei asecos Sicherheitsschränken um sicherheitstechnische Anlagen handelt, die im Brandfall funktionieren und Schlimmstes verhindern müssen, ist eine jährliche Instandhaltung notwendig. Ein Servicevertrag von asecos bietet Ihnen nicht nur maximalen Komfort. Gleichzeitig erlangen Sie Rechtssicherheit nach Art. 32b VUV, Absatz 1 und 2, Art. 37 VUV, EKAS RL 6512 und EKAS RL 6508, und tun alles Notwendige, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, Ihr Unternehmen und nicht zuletzt die Umwelt zu schützen. Ein gutes Gefühl, finden Sie nicht? q q q q Gehen Sie auf Nummer sicher: Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Angebot zum asecos Service von sicherheitstechnischen Einrichtungen an. Einfach das folgende Formular ausfüllen und per E-Mail oder Fax an service@asecos.ch oder +41 62 754 04 58 senden. Ja, ich möchte ein unverbindliches Angebot über einen asecos Service-Vertrag. ____ Sicherheitsschränke nach EN 14470-1 ____ Druckgasflaschenschränke nach EN 14470-2 Firma Strasse Name, Vorname PLZ, Ort Abteilung / Branche Telefon / Natel Fax Der asecos Service-Vertrag – Ihre Vorteile auf einen Blick: ››› Die Schutzfunktion Ihres Sicherheitsschranks (gelagerte Gefahrstoffe im Brandfall abzuschotten) bleibt permanent erhalten und die Lebensdauer der Anlage wird verlängert. ››› Sie haben die Garantie, dass wir als Experten mit allen Vorschriften, Richtlinien und dem konstruktiven Schrankaufbau vertraut sind. ››› Unsere Sicherheitstechnischen Überprüfungen entsprechen den Vorgaben der EKAS RL 6512 und EKAS RL 6508. ››› Das asecos-Team überwacht die Fälligkeit Ihrer Service-Termine und informiert Sie über notwendige Inspektionen. ››› Komplette, lückenlose Dokumentation und Verfügbarkeit aller Ersatzteile (mind. 10 Jahre). ››› Flächendeckendes Servicenetz. ››› 98 % aller Reparaturen können wir bei Herstellungsprodukten im Rahmen des Termins der sicherheitstechnischen Überprüfung durchführen – das bedeutet für Sie keine separate Anfahrt. Nur asecos kann Produkte perfekt instandhalten. Vertrauen Sie auf den asecos Original-Service und kontaktieren Sie uns für weitere Informationen: +41 62 754 04 57 service@asecos.ch 7
asecos GmbH Sicherheit und Umweltschutz Weiherfeldsiedlung 16–18 DE-63584 Gründau +49 6051 92200 +49 6051 922010 info@asecos.com asecos Ltd. Safety and Environmental Protection Profile House Stores Road Derby, Derbyshire DE21 4BD +44 1332 415933 info@asecos.co.uk asecos S.L. Seguridad y Protección del Medio Ambiente C/ Calderí, s/n – Ed. CIM Vallés, planta 7, oficinas 75-77 ES-08130 – Santa Perpètua de Mogoda Barcelona +34 935 745911 +34 935 745912 info@asecos.es Asecos BV Veiligheid en milieubescherming Christiaan Huijgensweg 4 NL-2408 AJ Alphen a/d Rijn +31 172 506476 +31 172 506541 info@asecos.nl asecos Safety and Environmental Protection Inc. c/o Schumann Burghart LLP 1500 Broadway, Suite 1902 NYC 10036, New York, USA +1 727 251 9491 +49 6051 922010 info@asecos.com asecos Schweiz AG Sicherheit und Umweltschutz Gewerbe Brunnmatt 5 CH-6264 Pfa nau +41 62 754 04 57 +41 62 754 04 58 info@asecos.ch asecos SARL Sécurité et protection de l’environnement 1, rue Pierre Simon de Laplace FR-57070 Metz +33 3 87 78 62 80 info@asecos.fr asecos AB Säkerhet och miljöskydd Skyttelgatan 23 753 42 Uppsala +46 18 34 95 55 info@asecos.se Für eventuelle Druckfehler, Produktänderungen durch technische Weiterentwicklung und Modellwechsel wird keine Haftung übernommen. © asecos GmbH 05/2023 For all other countries please contact asecos Headquarters in Germany. www.asecos.com Unser Serviceprogramm umfasst noch viele weitere Leistungen – sprechen Sie uns einfach an! Gerne beraten wir Sie individuell! Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon über +41 62 754 04 57 oder per Mail an service@asecos.ch.
RkJQdWJsaXNoZXIy NzIzNDY=