asecos: SAMPLE - Fachbegriffe des Chemikalienrechts

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Mit Fachinformationen und Expertenwissen Autor: Friedhelm Kring Sampler e d p a p e r

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3 INHALT 1. Fachbegriffe des Chemikalienrechts ........................................................................................................................ Seite 4 2. Korrekte Sprache als Sicherheitsfaktor ..................................................................................................................... Seite 4 3. Der “Stoff“ im Chemikalienrecht ............................................................................................................................... Seite 5 4. Bekannte und unbekannte Stoffe .............................................................................................................................. Seite 6 5. Gemische haben die Zubereitungen abgelöst ..................................................................................................... Seite 6 6. Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften .................................................................................................................... Seite 7 7. Erzeugnis oder nicht Erzeugnis, das ist hier die Frage ....................................................................................... Seite 8 Sample

4 1. Fachbegriffe des Chemikalienrechts Ein Chemiker, ein Arbeitsschützer, ein Koch und ein Apotheker können sich über die gleichen Substanzen unterhalten und doch aneinander vorbeireden. Denn jeder spricht seine eigene Sprache und denkt in seiner eigenen Begriffswelt. Doch was ist der Unterschied zwischen Stoff und Substanz, zwischen Gemisch und Verbindung, zwischen PBT und SVHC? Lesen Sie im Folgenden eine kurze Übersicht zum Vokabular im Gefahrstoffrecht. Das Fachvokabular im Arbeitsumfeld zu kennen, ist in jeder Branche Voraussetzung, um rechtssicher zu agieren. Das gilt auch beim Umgang mit Chemikalien und umso mehr, je gefährlicher diese sind. Ob Sie ein Gefahrstoffetikett lesen, anhand einer Betriebsanweisung unterweisen oder ein Sicherheitsdatenblatt erstellen, die Wortwahl und das korrekte Einordnen von Fachbegriffen können entscheidend sein, um Missverständnisse zu vermeiden. 2. Korrekte Sprache als Sicherheitsfaktor Ein Missverständnis wird leicht zum Risiko, wenn es um Gefahrstoffe und deren Sicherheitsvorgaben geht. Es lohnt sich daher, genau hinzuschauen, welche Begriffe im Gefahrstoffrecht auf welche Weise definiert sind. Glücklicherweise wurden die nationalen Rechtstexte wie ChemG und GefStoffV an die europäischen Vorgaben (REACH, CLP) angepasst, so dass eine gewisse Vereinheitlichung auch international die Kommunikation erleichtert. Gleichwohl entspricht die Wortwahl von Juristen auch im Gefahrstoffrecht nur selten der Umgangssprache in einem Labor, der Produktion oder einem Lager. Gerade beim Umgang mit Chemikalien ist es mitentscheidend für die Sicherheit, dass in einem Betrieb vom Reinigungspersonal bis zum Laborleiter jeder versteht, wovon der andere spricht. Der im Alltag häufig verwendete Begriff Chemikalie ist nirgendwo genau definiert. Zwar schwingt im Sprachgefühl vieler Menschen bei Chemie oder Chemikalie eine gewisse Gefährlichkeit mit, doch auch Wasser, Traubenzucker und Vitamine sind Chemikalien. Auch Substanz ist ein eher umgangssprachlicher Begriff, der allenfalls in der Philosophie definiert ist, nicht aber in der Chemie. Man spricht im Allgemeinen eher bei Feststoffen als bei Flüssigkeiten und Gasen von Substanzen und nicht selten schwingt dabei eine gewisse Unklarheit über deren Identität mit. Sample

5 3. Der „Stoff“ im Chemikalienrecht Ein Stoff wird laut REACH (Art 3, Nr. 1) definiert als ein chemisches Element und seine Verbindungen. Elemente sind Stoffe, die aus gleichartigen Atomen bestehen und sich nicht durch (chemische) Verfahren weiter trennen lassen. Sie werden mit einem Symbol abgekürzt wie H für Wasserstoff oder Pb für Blei. Alle 118 derzeit bekannten Elemente finden Sie im Periodensystem abgebildet. Was Sie hier nicht finden, kann kein Element sein. Verbindungen sind dagegen aus Molekülen aufgebaut, die wiederum aus Atomen mehrerer chemischer Elemente bestehen. Im Unterschied zu einem Gemisch (s. u.) stehen die Atomarten bei einer Verbindung stets in einem bestimmten Verhältnis zueinander. Dies wird auch im Begriff Summenformel deutlich. Diese stellt die arithmetische Zusammensetzung einer Verbindung durch Indizes am Elementsymbol dar, z. B. H2O für Wasser oder C3H6O für Aceton. Daraus folgt, dass es sich bei Vorliegen einer Summenformel stets um eine Verbindung handeln muss. Für ein Gemisch kann es keine Summenformel geben, allenfalls für dessen Bestandteile. Stoffe können natürlich vorkommen oder durch ein Herstellungsverfahren gewonnen werden. Der Stoffbegriff ist damit sehr weit gefasst. Ein Stoff kann fest, flüssig oder gasförmig vorliegen, z. B. als Metall, Mineral, Öl oder Edelgas. Unabhängig von der chemikalienrechtlichen Definition taucht der Begriff Stoff auch als Wortbestandteil auf, etwa in Sauerstoff, Kunststoff, Sprengstoff oder als im Abfallrecht relevanter Wertstoff. Stoffe liegen selten in Reinform vor, sondern enthalten je nach den Verfahren ihrer Gewinnung und Aufbereitung stets Verunreinigungen. Die Vorgaben des Gesetzgebers können daher nicht an einem zu 10 % reinen Idealstoff ansetzen, sondern müssen von Realstoffen ausgehen, so wie sie physisch in Unternehmen vorliegen. Die gefahrstoffrechtliche Einordnung richtet sich daher nach den Hauptbestandteilen eines Stoffes. Sample

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countries please contact asecos Headquarters in Germany. © asecos GmbH 01/2023 asecos GmbH Sicherheit und Umweltschutz Weiherfeldsiedlung 16–18 D -63584 Gründau +49 6051 92200 +49 6051 922010 info@asecos.com asecos Ltd. 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