asecos Hauptkatalog - Sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen: Lagerung, Absaugung, Handling

Woran ist die Feuerwiderstandsfähigkeit von Sicherheitsschränken zu erkennen und welche weiteren Kennzeichnungen gibt es? Die Angabe zur Feuerwiderstandsfähigkeit in Minuten muss an der Vorderseite des Sicherheitsschranks angebracht sein. Zu erkennen ist diese an der Zahl auf dem Aufkleber (z. B. 90 oder 30). Darüber hinaus sind unter anderem noch folgende Warn- und Verbotssymbole erforderlich: ››› Verbotszeichen P003 „Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten“ ››› Warnzeichen W021 „Warnung vor feuergefährlichen Stoffen“ Welche sicherheitstechnischen Anforderungen sind beim Aufstellen von Sicherheitsschränken für brennbare Flüssigkeiten mit den verschiedenen Feuerwiderstandsklassen zu beachten? Die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Beschaffenheit von Sicherheitsschränken für brennbare Flüssigkeiten gelten als erfüllt, wenn sie mindestens eine Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Minuten aufweisen und die weiteren Anforderungen nach der DIN EN 14470-1 erfüllen. Sie dürfen in unbegrenzter Anzahl aufgestellt werden. Die Feuerwiderstandsfähigkeit kann weniger, aber mindestens 30 Minuten (Typ 30) betragen, wenn ››› in einem Brand(bekämpfungs)abschnitt/einer Nutzungseinheit nur ein Schrank aufgestellt wird (bei größeren Abschnitten maximal ein Schrank pro 100 m²) oder ››› für den Brand(bekämpfungs)abschnitt/die Nutzungseinheit eine automatische Brandmeldeanlage und eine anerkannte Werkfeuerwehr mit einer maximalen Hilfsfrist von fünf Minuten nach Alarmierung zur Verfügung steht oder ››› eine automatische Feuerlöschanlage vorhanden ist. Grundsätzlich ist die Lagerung von Gefahrstoffen in Sicherheitsschränken mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Minuten (Stand der Technik) anzustreben. Welche Zusammenlagerungsverbote sind in Sicherheitsschränken für brennbare Flüssigkeiten zu beachten? Die Zusammenlagerungsverbote nach der TRGS 510 greifen erst, wenn auch in einem Lager gelagert werden muss. Zusammenlagerungsverbote gelten darüber hinaus erst ab einer Mengenschwelle von 200 kg und abweichend davon, wenn nicht mehr als 400 kg Gefahrstoffe gelagert werden, davon höchstens 200 kg je Lagerklasse. Diese Mengen werden in einem Sicherheitsschrank nicht erreicht. Entzündbare Flüssigkeiten dürfen in Sicherheitsschränken nicht zusammengelagert werden mit: ››› Gefahrstoffen, die zur Entstehung von Bränden führen können (z.B. pyrophore Stoffe oder selbstzersetzliche Gefahrstoffe) ››› Druckgasflaschen ››› Lithium-Ionen-Batterien Es empfiehlt sich auch mineralische Säuren und Laugen wegen der Korrosionsgefahr nicht in einem Sicherheitsschrank, sondern in einem separaten Säure- bzw. Laugenschrank zu lagern. Giftige und sehr giftige Stoffe, die nicht brennbar sind, müssen unter Verschluss in einem separaten Chemikalienschrank gelagert werden. Passende Produkte finden Sie im entsprechenden Kapitel ab S. 296. 31

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