Welchen Zweck hat die Lagerung von entzündbaren Gefahrstoffen in Sicherheitsschränken? Durch die Lagerung von Gefahrstoffen in Sicherheitsschränken mit einer definierten Feuerwiderstandsfähigkeit werden die grundsätzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen zur Brandlastminimierung nach Gefahrstoffverordnung und TRGS 510 erfüllt. Sicherheitsschränke müssen so beschaffen sein, aufgestellt, betrieben und instandgehalten werden, dass die Sicherheit Beschäftigter und Dritter gewährleistet ist, insbesondere vor Gefährdungen durch einen Brand oder eine Explosion. Welche Vorteile bietet die Lagerung in Sicherheitsschränken? Sicherheitsschränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Minuten gelten als eigener Brandabschnitt. Somit bietet die Lagerung in diesen Sicherheitsschränken folgende Vorteile: ››› Anforderungen des Brand- und Explosionsschutzes werden erfüllt. Die Verwendung von Sicherheitsschränken wird auch für Kleinmengen entzündbarer Flüssigkeiten empfohlen! ››› Die Aufstellung in Arbeitsräumen ist zulässig. ››› Reduzierung des innerbetrieblichen Transports von Gefahrstoffen und der damit verbundenen Risiken. ››› Eine Aufstellung in Fluren nach Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren bei Einhaltung der Fluchtwegbreite ist grundsätzlich möglich. Welche Arten von Sicherheitsschränken gibt es? Es gibt drei Arten von Sicherheitsschränken: 1. Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke für brennbare Flüssigkeiten: Sicherheitsschränke nach DIN EN 14470-1 für die Lagerung entzündbarer und brennbarer Flüssigkeiten, fester Gefahrstoffe, Druckgaskartuschen sowie Aerosolpackungen. 2. Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke für Druckgasflaschen: Sicherheitsschränke nach DIN EN 14470-2 für die Lagerung von Druckgasflaschen, Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen. Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Kapitel ab S. 264. 3. Feuerwiderstandsfähige Sicherheitsschränke für Lithium-Ionen-Batterien: Sicherheitsschränke, im Augenblick ohne normativem Bezug, für das Lagern und Aufladen von Lithium-Ionen-Batterien. Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Kapitel ab S. 234. Wie werden Sicherheitsschränke klassifiziert? Sicherheitsschränke werden nach ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit in einem Brandkammer-Test wie folgt klassifiziert: VERANTWORTUNGSBEWUSST LAGERN IN SICHERHEITSSCHRÄNKEN Sicherheitsschrank-Typ Gemessene Zeit für den Temperaturanstieg im Brandkammertest Sicherheitsschrank für entzündbare Flüssigkeiten* DIN EN 14470-1 Sicherheitsschrank für Druckgasflaschen** DIN EN 14470-2 Sicherheitsschrank für Lithium-Ionen-Batterien*** 30 min Typ 30 G 30 - 60 min Typ 60 G 60 - 90 min Typ 90 G 90 90 * Entzündbare Flüssigkeiten: Gemessene Zeit für den Temperaturanstieg um 180 K, gemessen im Schrankinnenraum ** Druckgasflaschen: Gemessene Zeit für den Temperaturanstieg um 50 K, gemessen auf der Oberfläche des Gasflaschenventilhalters *** Lithium-Ionen-Batterien: geprüft auf Grundlage der EN 1363, DIN EN 14470-1, modellabhängig gemäß GS-Prüfgrundsätzen und VDMA 24994 Stand der Technik Sicherheitsschränke mit einer zertifizierten Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Minuten sind als Stand der Technik ausgewiesen. Dadurch gelten sie als eigener Brand- bzw. Lagerabschnitt. 30 Entzündbare Gefahrstoffe
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