20 Grundlagen Gefahrstoffe WELCHE LAGERMÖGLICHKEITEN FÜR GEFAHRSTOFFE GIBT ES? Die unsachgemäße Lagerung von z. B. entzündbaren Gefahrstoffen birgt verschiedene Gefahren für Mensch, Umwelt und Sachwerte. Im schlimmsten Fall führt diese zu Bränden und Explosionen, die nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch für Unternehmen Stillstandzeiten bis zum Konkurs zur Folge haben können (nach einem Brand gehen ca. 80% der Firmen in den Konkurs). Auch die Verschmutzung von Böden, Grundwasser und Oberflächengewässer durch z. B. verunreinigtes Löschwasser oder Leckagen, gehören zu den möglichen Konsequenzen. Eine gesetzeskonforme Lagerung von Gefahrstoffen sollte deshalb in jedem Unternehmen mit hoher Priorität umgesetzt werden. Grundsätzlich sind diese drei Lagerkonzepte zu unterscheiden: 1. Lager im Freien / Lagergebäude / Gefahrstoffcontainer – Zentrale Außenlagerung 2. Lagerräume in Gebäuden – Zentrale Innenlagerung 3. Sicherheitsschränke Typ 90 / Typ G90 – Dezentrale Lagerung in Arbeitsräumen Lager im Freien / Lagergebäude / Gefahrstoffcontainer – Zentrale Außenlagerung Die Außenlagerung ist die Lagerung von Gebinden im Freien ohne Schutz wie z. B. Dach und Wand. Als Lagerung im Freien wird auch die Lagerung unter einem Dach bezeichnet, wenn keine Wände vorhanden sind oder die Gebinde unter einem Dach mit zwei nicht aneinandergrenzenden Wänden aufgestellt sind. Im Außenbereich ist die Aufstellung von Lager-/Gefahrstoffcontainern für entzündbare Flüssigkeiten ebenfalls möglich, in erster Linie jedoch abhängig von freien Flächen auf dem Firmengelände. Sind diese Flächen vorhanden, kann ein entsprechendes Gefahrstofflager gemäß der TRGS 510 ff. grundsätzlich errichtet werden. Die genannten Abstände können entfallen, wenn die den Behältern zugekehrten Außenwände der Gebäude bis 10 m oberhalb und bis 5 m beiderseits der Kante des Containers feuerbeständig (z. B. Feuerwiderstandsklasse F90 gemäß DIN 4102) sind. Die Verringerung des Abstandes wird in einem Brandschutzkonzept dargelegt. Unzulässige Lagerung Sichere Lagerung Zentrale Lagerung Dezentrale Lagerung Unzulässige, wilde Lagerung Hohes Risiko Rechtliche Konsequenzen Gefahrstofflager/Gefahrstoffcontainer Große Lagermengen Lange Wegezeiten Sicherheitsschränke Lagerung direkt am Arbeitsplatz Flexibilität Mobiler Lagerraum Anforderung an Lagercontainer Abstand zu Gebäuden min. 10 m keine brandschutztechnischen Anforderungen Abstand zu Gebäuden > 5 m keine brandschutztechnischen Anforderungen bei ausschließlich passiver Lagerung von 200-1.000 l
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