12 Grundlagen Gefahrstoffe LAGERUNG VON GEFAHRSTOFFEN – SIND SIE SICHER? WELCHE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN UND ANWENDUNGSBEREICHE SIND ZU BEACHTEN? In vielen Betrieben und Laboratorien gehört die Verwendung von Gefahrstoffen zum Arbeitsalltag und ist unvermeidbar. Was im täglichen Handling schnell vergessen gehen kann: Die unsachgemäße Lagerung, insbesondere von entzündbaren Stoffen, birgt verschiedene Gefahren für Mensch, Umwelt und Sachwerte. ››› Brände und Explosionen ausgelöst durch z. B. die unsachgemäße Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten und Gasen ››› Verschmutzung von Böden, Grundwasser und Oberflächengewässern durch z. B. verunreinigtes Löschwasser oder Leckagen ››› Stillstandzeiten bis zum Konkurs, z. B. durch zerstörte Gebäude, Labore nach Bränden (nach einem Brand gehen ca. 80% der Firmen in den Konkurs) ››› Gefährdung von Menschenleben Unternehmer und Unternehmerinnen sowie betriebliche Führungskräfte müssen sich ihrer Verantwortung für den Umgang mit und die Lagerung von Gefahrstoffen bewusst sein und sich regelmäßig folgende Fragen stellen: ››› Kenne ich die gesetzlichen Regelungen für Gefahrstoffe? ››› Wende ich diese Regelungen an? ››› Erfülle ich meine Fürsorgepflicht gegenüber Mensch und Umwelt? ››› Lagere ich Gefahrstoffe in meinem Betrieb vorschriftenkonform? Weltweite und europäische Verordnungen und Richtlinien: ››› VO (EG) 1272/2008 CLP (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures): „Vorschrift zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ als europäische Umsetzung des weltweiten GHS-Systems (Globally Harmonized System of Classification & Labelling of Chemicals (UN-GHS)) „Weltweite Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“ mit inzwischen 1.–10. ATP (Adaption to Technical Progress). In den ATP‘s geht es überwiegend um begriffliche Korrekturen und die Ergänzung der Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe im Anhang VI. ››› VO (EG) 1907/2006 REACH (Registrierung, Evaluierung (Bewertung) und Autorisierung (Zulassung) von Chemikalien in Europa): Diese VO hat auf die Einstufung, Kennzeichnung und Lagerung von Chemikalien keinen Einfluss, allerdings ergeben sich durchaus Anforderungen an den sogenannten „nachgeschalteten Anwender“, z. B. für den Abgleich mit den Expositionsszenarien im erweiterten Sicherheitsdatenblatt (eSDS). EUVO/-RL EU-Rahmen-RL „Arbeitsschutz” mit Einzelrichtlinien, Richtlinie 2007/30 EG ChemG Chemikaliengesetz ArbSchG Arbeitsschutzgesetz GefStoffV Gefahrstoff- verordnung BioStoffV BioStoff-Verordnung BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung TRGS Technische Regeln Gefahrstoffe TRBA Technische Regeln biologische Arbeitsstoffe TRBS Technische Regeln Betriebssicherheit Allgemein anerkannte Regeln der Technik Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen, z. B. EX-RL, Labor-RL REACH CLP (GHS)
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