Eine technische Entlüftung von Sicherheitsschränken kann erfolgen durch: ››› Anschluss an eine getrennte Abluftführung, welche an ungefährdeter Stelle ins Freie geleitet werden muss ››› Integration in eine vorhandene Abluftanlage Davon unabhängig können folgende Produkte zum Einsatz kommen: ››› Umluftfilteraufsätze (UFA) ››› Sicherheitsschränke mit einem integrierten Umluftfiltermodul für die Lagerung von Gefahrstoffen mit unterschiedlichen Eigenschaften Bei allen Lösungen muss mindestens ein 10-facher Luftwechsel pro Stunde erfolgen. Bei der Verwendung von Umluftfilteraufsätzen bzw. Umluftfiltermodulen haben Praxisuntersuchungen gezeigt, dass Brände in den Adsorptionsfiltern – wie man sie aus industriellen Großanlagen kennt – beim Betrieb von Sicherheitsschränken nicht auftreten können, wenn der Umluftfilteraufsatz auf einem Sicherheitsschrank mit einer kontinuierlich wirkenden Schutzeinrichtung ausgerüstet ist. Bestimmte Gefahrstoffe dürfen nur in technisch entlüfteten Sicherheitsschränken mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten gelagert werden. Dies sind entzündbare Gefahrstoffe, die mit H224 gekennzeichnet sind, sowie solche mit Zündtemperaturen unter 200 °C (beispielsweise Diethylether oder Schwefelkohlenstoff). Angebrochene Druckgaskartuschen dürfen ebenfalls nur in technisch entlüfteten Sicherheitsschränken gelagert werden. Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung schützen das Lagergut im Brandfall vor unzulässiger Erwärmung sowie vor der Entzündung ggf. auftretender explosionsfähiger Gemische. Im Inneren des Sicherheitsschrankes dürfen sich keine Zündquellen befinden. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, sind in Abhängigkeit der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen zu ergreifen, mindestens entsprechend der Zone 2 nach TRGS 723. Die Schränke sind über einen Potenzialausgleich zu erden (s. TRGS 510 Anhang 1 A.1.3.2). Somit ist im Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigkeiten folgende Zoneneinteilung vorzunehmen: In der betrieblichen Praxis sollten die genannten Randbedingungen vernachlässigbar sein, das bedeutet, dass für entlüftete Sicherheitsschränke keine Zoneneinteilung und damit kein Explosionsschutzdokument erforderlich ist. Umluftfilteraufsätze ab Seite 326 Umluftfilterschränke ab Seite 90 Technische Lüftung: Abluftanlage oder Umluftfilteraufsatz (UFA) Natürliche Lüftung: KEINE ZONE Bedingungen: Behälter verschlossen kein Abfüllen / Umfüllen im Schrank keine Benetzung wenn nein: ZONE 2 ZONE 2 Bedingungen: Behälter verschlossen kein Abfüllen / Umfüllen im Schrank keine Benetzung wenn nein: ZONE 1 im Inneren ZONE 2 außen r = 2,5m | h = 0,5 m Der Gesundheitsschutz durch Einhalten von Arbeitsplatzgrenzwerten ist bei dem Umgang mit Gefahrstoffen immer zu gewährleisten. Im Gefahrstoffarbeitsplatz können gefährliche Substanzen sicher umgefüllt und verarbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Gefahrstoffarbeitsplätze“ ab Seite 332. 33
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