asecos Hauptkatalog 2022 - Sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen

325 Das Innere der Abluftleitung ist in die gleiche Zone einzustufen wie das Innere des Sicherheitsschrankes. Die Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung erfolgt in allen genannten Fällen nach der TRGS 723. Welche Zoneneinteilung ist bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten im Sicherheitsschrank zu berücksichtigen (DGUV-Regel 113-001, Beispielsammlung)? KEINE ZONE Fall A: die UEG (untere Exlposionsgrenze) wird sicher unterschritten, da der Flammpunkt der brennbaren Flüssigkeit ausreichend über der Lagertemperatur liegt (siehe TRGS 721 Punkt 3.2 (3)) oder Fall B: der Flammpunkt liegt nicht ausreichend über der Lagertemperatur (siehe TRGS 721 Punkt 3.2 (3)) Technische Lüftung ist vorhanden und folgende Bedingungen werden eingehalten: • Behälter dicht verschlossen, regelmäßige Kontrolle auf Dichtheit • Öffnen der Behälter ausgeschlossen (kein Abfüllen oder Umfüllen, keine Probenentnahme) • Abstellen von Behältern ohne äußere Benetzung durch brennbare Flüssigkeiten Schutzmaßnahmen: Fall A: nach TRGS 722, Punkt 2.3.2 Fall B: nach TRGS 722, Punkt 2.4.4.3 Fall A und B: nach TRGS 724, keine ZONE 2 im Schrankinnenraum KEINE ZONE außerhalb Der Flammpunkt liegt nicht ausreichend über der Lagertemperatur (siehe TRGS 721, Punkt 3.2 (3)) Fall C: technische Lüftung ist vorhanden, die Bedingungen für Zoneneinteilung (Fall B) werden nicht in allen Punkten eingehalten, Behälter sind jedoch dicht verschlossen oder Fall D: natürliche Lüftung ist vorhanden und folgende Bedingungen werden eingehalten: • Behälter dicht verschlossen, regelmäßige Kontrolle auf Dichtheit • Öffnen der Behälter ausgeschlossen (kein Abfüllen oder Umfüllen, keine Probenentnahme) • Abstellen von Behältern ohne äußere Benetzung durch brennbare Flüssigkeiten Schutzmaßnahmen: Fall C: nach TRGS 722, Punkt 2.4.4.3 Fall D: nach TRGS 722, Punkt 2.4.4.2 Fall C und D: nach TRGS 724, keine ZONE 1 im Schrankinnenraum ZONE 2 außerhalb des Schranks Der Flammpunkt liegt nicht ausreichend über der Lagertemperatur (siehe TRGS 721, Punkt 3.2 (3)) Fall E: natürliche Lüftung ist vorhanden, die Bedingungen für Zoneneinteilung (Fall D) werden nicht in allen Punkten eingehalten, Behälter sind jedoch dicht verschlossen Schutzmaßnahmen nach: Fall E: nach TRGS 722, Punkt 2.4.4.2 Fall E: nach TRGS 724, keine

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