asecos Hauptkatalog 2022 (CH) - Sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen

Wenn in Unternehmen mit gewässergefährdenden oder sonstigen Gefahrstoffen umgegangen wird, tragen Betreiber und Anwender große Verantwortung für Mensch und Umwelt. Bereits ein Tropfen Öl kann z. B. bis zu 1.000 Liter Wasser verschmutzen. Eine vermeintlich kleine Leckage kann so bereits zu ökologischen Schädigungen führen. Die Konsequenzen von großen Leckagen, die in die Umwelt gelangen, sind entsprechend viel weitreichender. Aber nicht nur bei der Lagerung von Gefahrstoffen im Innen- und Außenbereich sind im betrieblichen Alltag besondere Maßnahmen zu ergreifen, auch und gerade beim Handling sollten die Schutzmaßnahmen für Mensch und Umwelt an erster Stelle stehen. Denn überall wo Material bewegt, manövriert oder ein- und ausgelagert wird, besteht ein erhöhtes Schadensrisiko. Handelt es sich beim Transportgut zusätzlich um einen Gefahrstoff, dann greifen verschärfte Bedingungen. Eine unsachgemäße Handhabung oder Beschädigung des Behälters kann das unkontrollierte Austreten kritischer Stoffe verursachen – mit oft verheerenden Folgen. Deshalb sollten Betreiber und Anwender beim Umgang mit Gefahrstoffen immer eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, geeignete Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip ableiten und die Belegschaft entsprechend unterweisen. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet den Hauptteil des deutschen Wasserrechts und enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers. Der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes besagt, dass der Umgang und das Lagern von Gefahrstoffen nur dann zulässig sind, wenn es nach menschlichen Erfahrungen unwahrscheinlich ist, dass eine nachteilige Veränderung von Gewässern eintreten könnte. In den Paragraphen 62 und 63 des Wasserhaushaltgesetzes sind die Anforderungen an den Umgang mit gewässergefährdenden Stoffen detailliert beschrieben. Generell gilt, dass Behälter mit entzündbaren und/oder gewässergefährdenden Flüssigkeiten in bzw. auf geeigneten Auffangwannen zu lagern sind, sodass einem Auslaufen von Flüssigkeiten in ausreichender Art und Weise vorgebeugt wird. Als wassergefährdend gelten feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen (WHG § 62 Abs. 3). Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist die bundeseinheitliche Rechtsverordnung zum Gewässerschutz und ist für sämtliche Unternehmen relevant, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen. Hier finden sich detaillierte Angaben ››› zur Einstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen (WGK); ››› Gewässergefährdende Stoffe werden nach ihrem Gefährdungspotenzial eingestuft: WGK 1: schwach wassergefährdende Stoffe WGK 2: deutlich wassergefährdende Stoffe WGK 3: stark wassergefährdende Stoffe ››› zu den Betreiber-, Fachbetriebs- und Anzeigepflichten sowie ››› zu den jeweiligen technischen Anforderungen. Gewässergefährdende Stoffe sind mit diesem Symbol gekennzeichnet Unser Produktsortiment hält zahlreiche Hilfsmittel bereit, die den Umgang mit gefährlichen Substanzen sicherer gestalten und den Betriebsablauf vereinfachen. Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht der kompletten Vielfalt. Ausführliche Produkt- und Bestellinformationen finden Sie in unserem Online-Blätterkatalog oder im separat erhältlichen Auszugs-Katalog „Sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen: Lagerung & Handling“ unter www.asecos.com. RISIKEN UND GEFAHREN 402 Wassergefährdende Stoffe

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