asecos Hauptkatalog 2022 (CH) - Sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen

323 Wie halte ich diese Grenzwerte sicher ein? Ist eine Substitution der verwendeten Gefahrstoffe durch einen weniger gefährlichen Gefahrstoff nicht möglich – was in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen ist – sind primär technische Maßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen. Ziel ist es dabei – in erster Linie – den Gesundheitsschutz für die Beschäftigten durch Vermeiden oder zumindest Minimierung der Gefahrstoff-Exposition zu gewährleisten und somit Unfälle und Erkrankungen durch Gefahrstoffe zu vermeiden. Bei Einhaltung dieser Grenzwerte kann davon ausgegangen werden, dass Beschäftigte nicht erkranken und ihre Arbeitskraft dauerhaft erhalten bleibt. Um dieses Ziel zu erreichen und damit auch gleichzeitig die Entstehung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre zu verhindern, sind lüftungstechnische Maßnahmen bzw. die Absaugung von Gefahrstoffen an der Entstehungsstelle von herausragender Bedeutung. In der Praxis haben sich technische Maßnahmen seit langem etabliert. Allerdings sind diese je nach Tätigkeit zu unterscheiden, um Gefahrstoffe letztlich sicher abzusaugen. 1. Passive Lagerung von Gefahrstoffen Im Sicherheitsschrank oder Lagerraum befindliche Gefahrstoffbehälter sind dicht verschlossen und werden während des Aufbewahrens im Lager weder befüllt, noch entleert oder zu sonstigen Zwecken geöffnet. In diesen Anwendungsbeispielen kann eine technische Entlüftung der Lager durch den Anschluss an eine bauseitig vorhandene Abluftanlage oder Umluftfiltergeräte erfolgen. Ist eine dauerhafte technische Entlüftung nicht möglich, dann müssen vergleichbare Ersatzmaßnahmen ergriffen werden, um die Mitarbeiter keinen Gesundheitsrisiken auszusetzen und den Explosionsschutz zu gewährleisten. 2. Aktive Lagerung von bzw. Arbeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Umfüllen, Sammeln, etc.) Gefahrstoffe werden in ortsbeweglichen Behältern aufbewahrt und am Ort ihrer Lagerung als Entnahme- oder Sammelbehälter genutzt oder zu sonstigen Zwecken geöffnet. In diesen Fällen ist von einem höheren Risiko der Gefahrstoff-Exposition auszugehen. Grundsätzlich sollten deshalb in einem Lager keine Ab- oder Umfüllarbeiten durchgeführt werden. In der Praxis kann dies aber gerade beim Umfüllen von Kleinmengen oder für die Entsorgung von Lösemitteln notwendig sein. Solche Anwendungen sollten an technisch entlüfteten Sicherheitsschränken oder – noch besser – in adäquaten Gefahrstoffarbeitsplätzen erfolgen. Sichere Produktlösungen finden Sie in diesem Katalog. Passende und ergänzende Produkte finden Sie auf den folgenden Seiten in diesem Katalog. Die untere Explosionsgrenze eines Stoffes ist um ein vielfaches höher als der Arbeitsplatzgrenzwert eines Stoffes. Sorgen Sie daher immer für eine adäquate Lüftung und halten Sie so beide Grenzwerte sicher ein. Wussten Sie schon? Unsere Messreihe zur aktiven Lagerung in Typ-90-Schränken hat ergeben, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb von technisch entlüfteten Sicherheitsschränken nicht von der Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre auszugehen ist. Dies gilt sowohl beim Umfüllen von Kleinmengen an Sicherheitsschränken als auch bei der Entsorgung von Lösemitteln und darüber hinaus auch bei kleinen Leckagen im Arbeitsalltag. Eine Zoneneinteilung in explosionsgefährdete Bereiche ist nicht erforderlich. Bei Einhaltung der beschriebenen lüftungstechnischen Maßnahmen ist davon auszugehen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte für Gefahrstoffe eingehalten werden. Damit muss bei Tätigkeiten an technisch entlüfteten Sicherheitsschränken auch kein Atemschutz getragen werden. Fordern Sie das Redpaper mit allen ausführlichen Informationen einfach kostenlos unter www.asecos.com an!

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