asecos Hauptkatalog 2022 (CH) - Sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen

15 WIE SIND GEFAHRSTOFFE EINZUSTUFEN UND ZU KENNZEICHNEN? Die Zahl an Gefahrstoffen mit diversester Beschaffenheit und unterschiedlichsten Gefährlichkeitsmerkmalen ist vielfältig und birgt entsprechende Risiken. Deshalb wurde die Kennzeichnung von Gefahrstoffen durch das GHS-System weltweit vereinheitlicht und in Europa durch die CLP-Verordnung umgesetzt. GHS (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals): Weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien und deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Die bis 2015 in der EU geltenden Kennzeichnungsmethoden für Gefahrstoffe wurden ersetzt. Im GHS traten an die Stelle der Gefahrensymbole mit ihren Gefahrenbezeichnungen die Gefahrenpiktogramme; gegebenenfalls mit einem gemeinsamen Signalwort („Achtung“ oder „Gefahr“). In Kombination mit den Hazard und Precautionary Statements geben die Piktogramme Auskunft über ››› die Art und Schwere der Gefahr (H-Sätze (Hazard Statements) sowie zusätzliche EUH-Sätze (besondere Gefährdungen)) sowie ››› die differenzierten Sicherheitshinweise zur Prävention, Reaktion, Lagerung und Entsorgung der Gefahrstoffe (P-Sätze (Precautionary Statements)). VO (EG) 1272/2008 CLP (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures / Vorschrift zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen): Die Verordnung ist die Europäische Umsetzung des weltweiten GHS-Systems und besitzt gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Periodisch werden sogenannte Anpassungen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ATP – aus dem englischen Adaptation to technical and scientific progress) vorgenommen. In diesen Anpassungen geht es überwiegend um begriffliche Korrekturen und die Ergänzung der Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe im Anhang VI: Gefahrenpiktogramme nach GHS/CLP/GefStoffV Akute Toxizität – Kategorie 1, 2, 3 Ätzend – Kategorie 1 Entzündbar – Kategorie 1, 2, 3 Entzündend wirkend (oxidierend) – Kategorie 1, 2, 3 Explosiv Komprimierte Gase Umweltgefährdend Gewässergefährdend Ozonschicht schädigend Akute Toxizität – Kategorie 4 Ätzend – Kategorie 2 Hautsensibilisierend Gezielte Organtoxizität – Kategorie 3 KMR – Kategorie 1A, 1B, 2 Atemwegssensibilisierend Gezielte Organtoxizität – Kategorie 1, 2 Aspirationsgefahr

RkJQdWJsaXNoZXIy NzIzNDY=