Am 4. Dezember 2024 wurde die überarbeitete Gefahrstoffverordnung veröffentlicht – mit weitreichenden Konsequenzen für Unternehmen. Insbesondere der Umgang mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen steht im Fokus der Änderungen. Neu aufgenommen wurden dabei unter anderem reproduktionstoxische Stoffe sowie zusätzliche Pflichten zur Unterrichtung, Dokumentation und Mitteilung.
Auch das Thema Asbest wurde deutlich geschärft: So gelten neue Anforderungen bei Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden, die vor 1994 errichtet wurden. Besonders relevant – und für viele überraschend: Auch private Auftraggeber können unter die neue Veranlasserpflicht fallen. Wer Unternehmen beauftragt, muss diese künftig über potenziell freigesetzte Gefahrstoffe informieren, sofern eine besondere Gesundheitsgefahr besteht.
In dieser kompakten Online-Schulung erhalten Sie einen strukturierten Überblick über die neuen rechtlichen Anforderungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Zudem zeigen wir, wie Sie mithilfe des Einfachen Maßnahmenkonzepts Gefahrstoffe (EMKG) praxistaugliche Schutzmaßnahmen ableiten können – gerade für kleine und mittlere Betriebe ein wertvolles Instrument. Und das Beste: Das EMKG wird derzeit umfassend weiterentwickelt. Was Sie erwarten dürfen, verraten wir zwar noch nicht im Detail, aber so viel ist sicher: Es wird spannend! Freuen Sie sich auf erste Einblicke und hilfreiche Impulse für die zukünftige Gefährdungsbeurteilung.
Agenda
- Was ändert sich mit der neuen Gefahrstoffverordnung (Stand Dezember 2024)?
- Neue Pflichten im Umgang mit CMR-Stoffen?
- Asbest im Fokus: Anforderungen bei Arbeiten an Gebäuden vor Baujahr 1994
- Veranlasserpflicht für Auftraggeber – Auswirkungen auch auf private Haushalte
- Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) – Einführung und neue Module
Inklusivleistung
Teilnahmebescheinigung

