Die Betriebssicherheitsverordnung stellt weitreichende Anforderungen an betrieblich handelnde Beteiligte. Dies betrifft nicht zuletzt auch Anforderungen des Explosionsschutzes. In vielen Betrieben werden entzündliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube gehandhabt, wobei Fehlhandlungen erhebliche Personen- oder Sachschäden zur Folge haben können.
Die einschlägigen Verordnungen, i.e. die BetrSichV sowie die GefStoffV, legen die Festlegung eines geeigneten Schutzkonzeptes in die Hände des Unternehmers, von dem die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes verlangt wird, welches vor der Aufnahme der Tätigkeiten erstellt und bei Veränderungen an Arbeitsmitteln oder durchzuführenden Tätigkeiten zu aktualisieren ist.
In diesem einführenden Seminar lernen Sie die Grundlagen des Explosionsschutzes kennen und gewinnen einen ersten Überblick über mögliche Schutzmaßnahmen sowie den Aufbau eines Explosionsschutzdokumentes.
Als wesentliche Schutzmaßnahme auf dem Gebiet des Explosionsschutzes gelten Prüfungen. Hierzu werden die Vorgehensweisen in der Ermittlung maximaler Prüffristen in Einklang mit den Anforderungen der BetrSichV sowie die Festlegung geeigneter Prüfer erläutert.
Agenda
- Grundlagen des Explosionsschutzes
- Explosionstypen und physikalische Grundlagen
- Begriffe: UEG/OEG, Flammpunkt und Zündtemperatur, gefahrdrohende Menge, wirksame Zündquelle
- Explosionsschutz-Regeln
- Schutzmaßnahmen
- Primär: Inertisieren, technische Dichtheit, Lüftung
- Sekundär: Zoneneinteilung, Zündschutzarten
- Tertiär: Bauweise, Druckentlastung, Unterdrückung, Entkopplung
- Schutzmaßnahmen
- Die Betriebssicherheitsverordnung
- Anwendungsbereich und Zielsetzung
- Begriffsbestimmungen
- Arbeitsmittel
- Arbeitgeber, Beschäftigte und andere Personen
- Gefahrenbereich
- Abgrenzung von überwachungs- zu erlaubnisbedürftigen Anlagen
- Inverkehrbringen – sicheres Betreiben
- Gefährdungsbeurteilung und Prüffristen
- Durchführung einer Gefährdungsermittlung zur Ableitung von Schutzmaßnahmen
- Explosionsschutzdokument: Notwendigkeit, Inhalt und Aufbau nach DGUV-Information 213-106
- Wiederkehrende Prüfungen als Schutzmaßnahme
- Qualifikation des Prüfers: Unterschiede zwischen befähigter Person, zur Prüfung befähigter Person und zugelassener Überwachungsstelle – Vorgaben der TRBS 1203
- Prüfungen gemäß BetrSichV: Ordnungsprüfung, technische Prüfung
- Prüfzuständigkeiten
- Instandhaltung oder Änderung?
Inklusivleistungen
- Ausführliche Seminarunterlagen
- Teilnahmebescheinigung
- Pausenverpflegungen (Erfrischungspausen & Mittagessen im Mitarbeiterrestaurant a90)