Die europäisierte Gefahrstoffverordnung trat 2005 in Kraft und ist seitdem wiederholt geändert und angepasst worden. Wie die „neue“ Betriebssicherheitsverordnung und die „neue“ Arbeitsstättenverordnung legt auch die Gefahrstoffverordnung einen Schwerpunkt auf die verschärfte Eigenverantwortung des Firmeninhabers. Umfassende Kenntnisse und vernünftige Interpretationen werden dafür vorausgesetzt.
Kernpunkt der Gefahrstoffverordnung ist eine Gefährdungsbeurteilung, in der Aspekte wie Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauern, Lagerung, arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutzmaßnahmen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit zu ermitteln und zu bewerten sind.
Der Unternehmer ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Dies muss fachkundig vorgenommen werden - z.B. von dem Gefahrstoffbeauftragten. Teil der Gefährdungsbeurteilung ist auch die Erstellung des Explosionsschutzdokumentes.
Der Gefahrstoffbeauftragte unterstützt die Geschäftsleitung und berät alle für die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verantwortlichen Personen in allen Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen. Dies betrifft durchaus auch die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft, dem Arbeitsmediziner bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.
Der zweitägige Online-Fachkundelehrgang wird Ihnen diese Aspekte praxisnah und hilfreich erläutern, wie Sie diesem umfassenden Aufgabenbereich erfolgreich nachkommen können. Auch wird dezidiert auf die erforderliche Dokumentation eingegangen.
In 16 Schulungseinheiten a 45 Minuten werden neben den Begriffsbestimmungen die rechtlichen Grundlagen im Brand- und Explosionsschutz erläutert, die jüngsten Schadensereignisse analysiert und die klassischen Schutzmaßnahmen abgeleitet.
Das sind die Inhalte:
- Einführung
- Begriffsbestimmungen
- Bedeutung der sicheren Tätigkeit mit Gefahrstoffen - Zahlen und Fakten
- Schadensfälle mit Gefahrstoffen analysiert - und was wir daraus für unseren Betrieb ableiten können
- Rechtliche Grundlagen (Gefahrstoffrecht)
- GefStoffV
- GHS-Verordnung
- TRGS
- BetrSichV / TRBS
- ArbStättV / ASR
- Verantwortung/Haftung im Gefahrstoffwesen
- Gefahrstoffmanagement
- Dokumentationsverpflichtungen
- Praktische Umsetzung der GefStoffV
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Gefahrstoffbeauftragten
- Organisation seiner Arbeit
- Bedeutung GHS / CLP
- Gefährdungsmerkmale, H- und P-Hinweise
- Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen
- Sicherheitsdatenblatt - Aufbau und Bedeutung (nicht Erstellung)
- Gefahrstoffverzeichnis - Aufbau
- Gliederung und Inhalt der Betriebsanweisung
- Ermittlungspflicht und Informationsbeschaffung
- Gefährdungsbeurteilung
- Anlagensicherheit, Brand- und Explosionsschutz
- Schutz- und Überwachungspflichten
- Lagerung
- Innerbetrieblicher Verkehr
- Entsorgung
- STOP - das Schutzmaßnahmenkonzept
- Arbeitsmedizinische Aspekte
- Persönliche Schutzausrüstung - Auswahl und Einsatz
- Gefahrstoff und Gefahrgut – Abgrenzung
- Umgang mit Fremdfirmen
- Diskussion und Erfahrungsaustausch
Inklusivleistungen
- Ausführliche Seminarunterlagen
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Teilnahmebescheinigung
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Optional ist die Teilnahme an einem Wissenstest mit anschließender Zertifizierung möglich. Für den Wissenstest stellen wir Ihnen im Anschluss an das Webinar per Download-Link einen Fragebogen zur Verfügung, der von Ihnen ausgefüllt und innerhalb von 24 Stunden an uns zurückgeschickt wird. Nach erfolgreichem Bestehen des Tests wird die Teilnahme am Online-Fachkundelehrgang „Ausbildung zum Gefahrstoffbeauftragten (m/w/d)" zertifiziert.