Wie wird Arbeitssicherheit bei der Gefahrstofflagerung in Laboren und Betrieben gewährleistet?
Gesetze - Verordnungen - Richtlinien
Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Lagerung von Gefahrstoffen in Laboren und Betrieben wird in Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften sowie sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln festgehalten.
In der neuen EKAS Richtlinie Nr. 1871 vom 07. Juli 2022 hat die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) die Anforderungen an die Gefahrstofflagerung für den Fachbereich Labor neu bewertet.
Egal ob digital oder in gedruckter Form
Fordern Sie Ihr Info-Paket mit den für Sie relevanten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zum Thema Arbeitssicherheit in der Gefahrstofflagerung ganz einfach direkt per E-Mail unter info@asecos.ch an.
Bitte beachten: Ein Versand an Privatadressen ist nicht möglich!
Um Ihnen den Durchblick im Paragraphen-Dschungel zu erleichtern, haben wir folgende Info-Pakete für Sie zusammen gestellt:
► Komplettpaket mit allen präsenten Themenbereichen
► Paket aller relevanten Broschüren zum Bereich Labor
► Paket aller relevanten Broschüren zum Bereich Industrie
► Paket zur Brandverhütung, organisatorischem Brandschutz und Instandhaltung
Fragen zur Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus?
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Gerne erläutern wir Ihnen die gesetzlichen Hintergründe im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung / Beratung oder Schulungspräsentation.
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