16Mär2022– Fachwissen– Ihre Sorgfaltspflichten zur Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus!
Lithium-Ionen-Akkus laden: Kennen Sie ihre Sorgfaltspflichten?
Immer öfter werden Brände mit teils erheblichen Sachschäden mit Lithium-Ionen-Akkus in Zusammenhang gebracht. Ein Großteil der Brandursache ist auf Fehler beim Ladevorgang zurückzuführen – was zunehmend in gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Sachversicherern und Versicherungsnehmern resultiert.
Im Folgenden erfahren Sie, was Juristen als fahrlässiges Verhalten beim Laden von Lithium-Ionen-Akkus werten und welche allgemeinen Sorgfaltspflichten Sie daher unbedingt einhalten sollten. Damit erhöhen Sie die Sicherheit in Ihrem Betrieb und vermeiden unnötige Komplikationen im Versicherungsfall.
Erhöhtes Brandrisiko beim Laden von Lithium-Ionen-Akkus
Statistisch betrachtet entsteht das größte Brandrisiko beim Laden von Lithium-Ionen-Akkus. Dies gilt insbesondere, wenn ein defekter Lithium-Ionen-Akku an ein Ladegerät angeschlossen wird und die zugeführte Energie nicht mehr korrekt umgesetzt werden kann.
Defekte an Akkus können durch verschiedenste Ereignisse verursacht werden:
- eine mechanische Beschädigung des Lithium-Ionen-Akkus beispielsweise durch Herunterfallen, Stoßen oder Quetschen
- eine nicht fachgerechte Lagerung (thermische Belastungen, Feuchtigkeitseinwirkung, Tiefentladung aufgrund zu langer Einlagerung ohne regelmäßige Erhaltungsladungen).
Aber auch beim Laden von unbeschädigten Lithium-Ionen-Akkus kann einiges schiefgehen, denn das Überladen des Akkus durch eine zu hohe Ladespannung oder zu lange Ladezeit oder auch große Hitzeeinwirkung von außen kann gefährlich werden. Kurz gesagt: Beim Laden von Lithium-Ionen-Akkus existieren viele Fehlerquellen für den Anwender.
Die 4 wichtigsten Sorgfaltspflichten
Sachversicherer müssen sich bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungsnehmern in der Regel mit der Frage beschäftigen, ob der Anwender beim Gebrauch des Lithium-Ionen-Akkus fahrlässig gehandelt und somit den Brand schuldhaft herbeigeführt hat. Die nachfolgenden Sorgfaltspflichten sollten Sie in jedem Fall beachten, da Zuwiderhandlungen nicht nur gefährlich sind, sondern auch von Juristen als fahrlässig eingestuft werden:
1. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN DES HERSTELLERS BEACHTEN

Alle wichtigen Sicherheitshinweise von akkubetriebenen Geräten vermerken die Hersteller in der Bedienungsanleitung. Hier wird in der Regel darauf hingewiesen, dass zum Aufladen des Akkus nur das mitgelieferte Originalladegerät verwendet werden darf, da nur dieses optimal auf den im Gerät verbauten Akku abgestimmt ist. Die Nutzung von Plagiaten ist aus diesem Grund nicht ratsam.
Weitere wichtige Angaben sind beispielsweise das Temperaturfenster, in dem der Akku aufgeladen werden darf, die maximalen Ladezeiten, die nicht überschritten werden sollten oder Abkühlzeiten, die nach Gebrauch vor dem Laden eingehalten werden müssen. Halten Sie sich unbedingt an die Vorgaben des Herstellers und bringen Sie diese ggf. in Ihre Betriebsanweisungen ein.
2. LITHIUM-IONEN-AKKUS NUR MIT AUSREICHENDEN BRANDSCHUTZ-MASSNAHMEN LADEN

Grundsätzlich gilt: Lithium-Ionen-Akkus niemals in der Nähe brennbarer Materialien oder Gegenstände aufladen!
Laden Sie diese auch nicht an Orten, an denen hohe Temperaturen oder Sonneneinstrahlung zu erwarten sind. Da es durch den Ladevorgang selbst zu Wärmeentwicklung kommt, sollten Sie Lithium-Ionen-Akkus beim Laden keinesfalls ab- oder zudecken. Insbesondere wenn Sie viele Geräte gleichzeitig aufladen möchten, sollten Sie Wärmestaus in geschlossenen Räumen oder Schränken ohne Belüftung vermeiden. Dies kann im Betrieb zum Beispiel dann problematisch werden, wenn Geräte während des Ladens eingeschlossen bzw. vor unbefugten Zugriffen geschützt werden sollen.
Um das sichere Laden von Lithium-Ionen-Akkus zu gewährleisten, ist der Einsatz von professionellen Sicherheitsschränken, die speziell für die Lagerung und Aufladung von Lithium-Ionen-Akkus hergestellt und mit beidseitigem Brandschutz von 90 Minuten ausgestattet sind ratsam.
Im Gegensatz zu Standard-Gefahrstoffschränken sollten Ladeschränke für Lithium-Ionen-Akkus nicht nur über 90 Minuten Brandschutz von außen nach innen, sondern auch von innen nach außen verfügen. Wenn Sie mehrere Geräte gleichzeitig aufladen möchten, sollte der Ladeschrank zudem über eine technische Entlüftung zur Vermeidung eines Wärmestaus im Schrankinnenraum verfügen. Je nach betrieblichem Sicherheitskonzept stehen auch Ladeschränke mit integriertem Löschsystem zur Verfügung.
3. LITHIUM-IONEN-AKKUS NUR UNTER AUFSICHT BZW. DURCH ÜBERWACHUNG LADEN

Damit bei Komplikationen schnell reagiert werden kann, sollte der Aufladeprozess von Lithium-Batterien grundsätzlich unter Aufsicht stattfinden. Da in der Praxis die permanente Überwachung des Ladevorgangs durch Mitarbeiter nicht immer gewährleistet werden kann, können technische Systeme zur Überwachung der Ladevorgänge unterstützen.
Professionell ausgestattete Ladeschränke für Lithium-Ionen-Akkus, wie die asecos ION-LINE, verfügen dazu über eine integrierte Sensorik mittels Rauchmelder und Temperatursensor und schlagen bei Rauchentwicklung Alarm. Durch einen potentialfreien Kontakt ist die Alarm-Weiterleitung an die Gebäudeleittechnik möglich. Bei Modellen mit integriertem Brandunterdrückungssystem wird dieses bei Überschreiten der kritischen Innentemperatur automatisch ausgelöst. Mit dem passenden Zubehör lassen sich verschiedene Alarme differenzieren (z.B. verschiedene Temperaturstufen) und über das Mobilfunknetz direkt auf Ihr Smartphone übertragen.
4. VORSICHT BEI UNKENNTNIS DES AKKU-ZUSTANDS

Sofern Sie gebrauchte Geräte gekauft oder gemietet haben und keine Kenntnisse über eventuelle Vorschäden haben, sollten Sie diese nicht unbedacht aufladen. Dies gilt auch für Geräte, die von mehreren Mitarbeitern genutzt werden.
Vor jedem Ladevorgang sollten Sie einen Lithium-Ionen-Akku daher optisch auf äußere Beschädigungen prüfen (z.B. gerissenes, verbeultes oder aufgeblähtes Gehäuse). Werden Beschädigungen festgestellt, darf der Lithium-Ionen-Akku auf keinen Fall an ein Ladegerät angeschlossen werden.
Betriebliche Vorfälle, die mit Beschädigungen von Lithium-Ionen-Akkus einhergehen können, sollten immer umgehend gemeldet und der Akku anschließend überprüft werden. Wir empfehlen, diese Vorsichtsmaßnahmen in einer Betriebsanweisung festzuhalten und die Mitarbeiter entsprechend zu sensibilisieren. Um Restrisiken auszuschließen, sollten auch alle zuvor genannten Sorgfaltspflichten beachtet werden.
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