30Aug2021 Gesetze, Normen & Verordnungen JETZT ERHÄLTLICH: Die Interpretation zur neuen TRGS 510

Die Gefahrstofflagerung ist ein recht komplexes Thema und das Gefahrstoffrecht naturgemäß kompliziert. Die Experten-Interpretation bietet eine Punkt für Punkt auf den Vorschriftentext bezogene Interpretation der aktuellen TRGS 510 mit Fokus auf dem Einsatz von Sicherheitsschränken.
Ob Betriebsleiter oder Arbeitsschützer, das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen, das Ableiten der Schutzmaßnahmen und die Wahl des geeigneten Sicherheitsschrankes wird Ihnen mit diesem Dokument erleichtert.

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JETZT ERHÄLTLICH: Das Interpretationsdokument von asecos

Das Regelwerk der TRGS 510 ist für viele Leser und Anwender in der täglichen Arbeit eine Herausforderung. Die Struktur, der Aufbau und die Verweise auf andere Abschnitte für die konkreten Lager- sowie Anwendungsbedingungen und den damit verbundenen Maßnahmen ist sehr komplex. 


Aus diesem Grund hat asecos nun ein Druckstück veröffentlicht, in dem sich intensiv mit der Neufassung der TRGS 510 auseinandergesetzt wird und mithilfe von erklärenden Kommentaren die Neuerungen für jeden Anwender verständlich werden. Diese Interpretation ist kostenlos und soll die Entscheidungsfindung des passenden Sicherheitsschranks und die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unterstützen. 

 

Werfen Sie einen ersten Blick in die Experten-Interpretation:

Was ist neu in der TRGS 510 und zu beachten?

Abgesehen von einer neuen Struktur, wie beispielsweise das Streichen bisheriger Anlagen oder deren Integration in den Hauptteil, gibt es besonders auf inhaltlicher Ebene einige Anpassungen. So ergänzt nun das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen den Anwendungsbereich der TRGS 510. Angepasst und erweitert wurden die Gefahrstofftabelle und die mengenabhängigen Lagerbedingungen. Die Neufassung eröffnet unter anderem die Möglichkeit, die Anforderungen zur sicheren Lagerung von

 

  • akut toxischen Gefahrstoffen,
  • oxidierenden Flüssigkeiten und Feststoffen,
  • Gasen unter Druck,
  • Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen und

entzündbaren Flüssigkeiten durch die Unterbringung in Typ-90 Sicherheitsschränken zu erfüllen und regelt diese für den jeweiligen Gefahrstoff. Die Lagerung von Gefahrstoffen in Typ 90 Sicherheitsschränken findet sich in allen Abschnitten der TRGS 510 an prominenter Stelle.


Weitere Informationen finden Sie unter www.asecos.com.

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