05Jul2021 Gesetze, Normen & Verordnungen Fachdokument zur neuen TRGS 510 für Sicherheitsschränke

asecos, der hessische Hersteller von typgeprüften Sicherheitsschränken, veröffentlicht eine umfangreiche Interpretation zu den Neuerungen der TRGS 510 in Bezug auf Sicherheitsschränke. Sie ist anwenderorientiert sowie übersichtlich aufbereitet und gibt einen guten Überblick über die relevanten Aspekte der Neufassung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe vom 16. Februar 2021. Diese erweitert und konkretisiert die Lagermöglichkeit von Gefahrstoffen in Typ-90-Sicherheitsschränken.

Die TRGS 510 definiert den Stand der Technik für die Lagerung von Gefahrstoffen in Deutschland. Sie fasst alle relevanten Anforderungen an die Lagerung in ortsbeweglichen Behältnissen zusammen.

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Zu den Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern zählen vor allem gefährliche Stoffe und Gemische. Wie auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) selbst, gilt die TRGS 510 aber auch für andere Gefahrstoffe, wie zum Beispiel brennbare aber nicht entzündbar eingestufte Gefahrstoffe.

Interpretationsdokument von asecos

Das Regelwerk der TRGS 510 ist für viele Leser und Anwender in der täglichen Arbeit eine Herausforderung. Die Struktur, der Aufbau und die Verweise auf andere Abschnitte für die konkreten Lager sowie Anwendungsbedingungen und den damit verbundenen Maßnahmen ist sehr komplex.

Aus diesem Grund erscheint Anfang August ein Druckstück, in dem sich asecos intensiv mit der Neufassung der TRGS 510 auseinandergesetzt und diese mit erklärenden Kommentaren für Anwender versehen hat. Diese Interpretation ist kostenlos und soll die Entscheidungsfindung des passenden Sicherheitsschranks und die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unterstützen.

Sie kann bereits jetzt unter info@asecos.com mit dem Stichwort „TRGS 510 Interpretation“ vorbestellt werden.

Was ist neu in der TRGS 510 und zu beachten?

Abgesehen von einer neuen Struktur, wie beispielsweise das Streichen bisheriger Anlagen oder deren Integration in den Hauptteil, gibt es besonders auf inhaltlicher Ebene einige Anpassungen. So ergänzt nun das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen den Anwendungsbereich der TRGS 510. Angepasst und erweitert wurden die Gefahrstofftabelle und die mengenabhängigen Lagerbedingungen. Ebenso sind die ehemaligen Anlagen nun Anhänge und somit ab sofort Bestandteil des Hauptdokuments der TRGS 510. Die Neufassung eröffnet unter anderem die Möglichkeit, die Anforderungen zur sicheren Lagerung von:

  • akut toxischen Gefahrstoffen,
  • oxidierenden Flüssigkeiten und Feststoffen,
  • Gasen unter Druck,
  • Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen und

entzündbaren Flüssigkeiten durch die Unterbringung in Typ-90 Sicherheitsschränken zu erfüllen und regelt diese für den jeweiligen Gefahrstoff. Die Lagerung von Gefahrstoffen in Typ 90 Sicherheitsschränken findet sich in allen Abschnitten der TRGS 510 an prominenter Stelle.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.asecos.com

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