15Mär2021 Fachwissen Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen in einem Unternehmen. Ziel ist es, erforderliche Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten festzulegen. 

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Die Grundlage für eine Gefährdungsbeurteilung ist eine Beurteilung der mit den Tätigkeiten verbundene inhalativen (durch Einatmen), dermalen (durch Hautkontakt) und physikalisch-chemischen Gefährdungen (Brand- und Explosionsgefahren) und sonstigen durch Gefahrstoffe bedingten Gefährdungen.

Der Gesetzgeber räumt den Verantwortlichen einen breiten Spielraum zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ein. Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, ist im Gesetz nicht detailliert festgeschrieben, es werden nur Grundsätze benannt. Das bedeutet, dass es keinen "richtigen" Weg für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gibt. Je nach örtlichen Gegebenheiten sind verschiedene Vorgehensweisen möglich. Somit ist alles erlaubt.

Der Arbeitgeber trägt die Gesamtverantwortung für die Gefährdungsbeurteilung und muss alle dafür erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen.

Ist eine Gefährdungsbeurteilung gesetzlich verpflichtend?

 Gesetzespyramide

Abbildung der Gesetzespyramide

Die Gefährdungsbeurteilung ist für den Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage dazu befindet sich im Arbeitsschutzgesetz. Das Gesetz besagt, dass die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen gewährleistet werden müssen. Diese Maßnahmen können nur nach einer Risikoanalyse, der sogenannten Gefährdungsbeurteilung, getroffen werden.

Die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG §§ 5 und 6 wird hinsichtlich der Gefährdungen und Belastungen durch Gefahrstoffe in der GefStoffV § 6 und der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" weiter konkretisiert. 
Hierzu ist immer die sogenannte Gesetzespyramide zu beachten:
Gesetze – Verordnungen – Vorschriften – Regeln!

Unter anderem hat die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) einige Dokumente veröffentlicht, die helfen eine korrekte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Nachfolgendes sind Auszüge von technischen Regeln:

  • TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“
  • TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“
  • TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“
  • TRGS 720 ff. „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines“
  • TRGS/TRBA 406 „Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege“
  • TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“

 

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung nötig?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist vor der Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen, beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten oder vor der erstmaligen Verwendung eines Arbeitsmittels durchzuführen.
Sie muss in regelmäßigen Abständen oder aus gegebenem Anlass überprüft und ggf. aktualisiert werden. In den nachfolgenden Fällen ist eine erneute Evaluierung der Risiken notwendig:

  • Bei Änderungen im Arbeitsverfahren oder -prozess
  • Bei Verwendung neuer Arbeitswerkzeuge oder Stoffe
  • Beim in Kraft treten neuer Gesetze oder Vorschriften
  • Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit

 

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sind Sachkenntnisse über betriebliche Arbeitsabläufe, Gefährdungsfaktoren und die Schutzmaßnahmen notwendig. Hierzu kann der Arbeitgeber interne oder externe Experten beauftragen.

Wer auf interne Experten zurückgreifen möchte, sollte ein Projektteam gemeinsam mit dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Sicherheitsbeauftragten und dem Betriebsrat bilden. Dieses Team kann dann die Planung, Konzepterstellung, Methodenauswahl, Durchführung, sowie die Maßnahmenumsetzung koordinieren.

Extern beauftragte Fachkräfte aus sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Diensten stehen dem Unternehmen beratend zur Seite bei der Gefährdungsbeurteilung.
Beim Einsatz externer Fachkräfte ist darauf zu achten, dass fachkundige betriebliche Kräfte und die betroffenen Beschäftigten einbezogen werden. Dies ist sehr wichtig, da die betroffenen Beschäftigten am besten beurteilen können, welche Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz auftreten.

Hilfe für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie auch durch

  • staatlichen Arbeitsschutzbehörden,
  • zuständigen Unfallversicherungsträger,
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
  • Industrie- und Handelskammern,
  • Handwerkskammern und
  • die Technologieberatungsstellen des DGB

 

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