AGBs & ADBs

Auf dieser Seite finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Allgemeinen Bedingungen für Dienstleistungen (ADB) der asecos GmbH

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  • 1. Angebot und Vertragsabschluss - AGB

    Alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund nachstehender Bedingungen. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist. Bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich. Telefonische, telegrafische oder mündliche Bestellungen, Ergänzungen, Änderungen usw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Etwa von Auftraggebern gemachte Vorschriften, Bemerkungen usw., die sich mit diesen Bedingungen nicht decken, sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden. Maße, Gewichte, Abbildungen, Bezeichnungen und Zeichnungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt wird. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das sachenrechtliche und geistige Eigentum vor. Sie dürfen ohne Genehmigung von uns anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen zurück zu geben. Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungs-zeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Wir sind dem Besteller gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Angabe von Angeboten, ob aufgrund ihm eingesandter Ausführungszeichnungen und im Falle der Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich für uns trotzdem eine Haftung gegenüber Dritten, so hat der Besteller uns bei Regressansprüchen schadlos zu halten.

  • 2. Preise - AGB

    Die Preise werden in EURO zzgl. Mehrwertsteuer gestellt und gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sie beruhen auf den am Tage des Angebots- oder Auftragsbestätigung geltenden Kostenfaktoren.

    Für den Fall, dass sich die Material- und Hilfsstoffe, die Fracht- und Energiekosten, die Löhne u. ä. bis zum Tage der Lieferung erhöhen sollten, behalten wir uns eine entsprechende Preiserhöhung bzw. Nachberechnung vor, sofern Lieferung und Einbringung der Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen.

  • 3. Lieferbedingungen - AGB

    Die Angabe von Lieferfristen sind annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sind Rückfragen wegen der Ausführung zu halten, so wird die Lieferzeit von dem Tage an gerechnet, an welchem derartige Fragen klar gestellt und beide Teile über alle Bestimmungen des Vertragsabschlusses einig sind. Die Lieferzeit bezieht sich auf die Fertigstellung in unserem Werk. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine voraus. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Machtbereiches liegen, z. B. Betriebsstörungen durch Mobilmachung, Krieg, Blockade, Unruhen, Aus- und Einfuhrverbote, Brand, Streik, Arbeitsaussperrung, Maschinenbruch, Energieversorgung, Mangel an Roh- und Betriebsstoffen infolge verspäteter Lieferung des Unterlieferers, verlängern die Lieferzeit angemessen. Teillieferungen sind zulässig.

  • 4. Versand - AGB

    Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn frei Bestimmungsort geliefert wird. Dieses gilt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt, wenn nicht ganz bestimmte Weisungen gegeben sind, nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die Gefahr geht mit der Meldung der Versandbereitschaft, spätestens aber mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so sind wir zur Versicherung gegen alle in Betracht kommende Risiken auf Kosten des Bestellers berechtigt. Im Katalog angegebene Frachtkosten gelten ausschließlich für das Festland innerhalb der BRD.

  • 5. Verpackung - AGB

    Eine erforderliche und vorgeschriebene Verpackung wird, soweit sie im Preis nicht eingeschlossen ist, billigst berechnet. Verpackungen werden nur in einwandfreiem Zustand und wenn sie frachtfrei an uns zurück gesendet wurden zurück genommen.

  • 6. Mängelhaftung - AGB

    Entspricht eine gelieferte Sache nicht der vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Beschaffenheit, so ist unsere Haftung auf den Anspruch auf Nacherfüllung

    beschränkt. Dem Besteller bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung nach Ablauf einer angemessenen Frist zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurück zu treten. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässiges Verhalten unsererseits zurück zu führen oder betreffen die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder die Verletzung einer Kardinalpflicht. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Die Mängelhaftung entfällt, wenn der Besteller ohne unsere Zustimmung innerhalb der Nacherfüllungsfrist Nachbesserungs-arbeiten selbst vorgenommen hat.

  • 7. Zahlungsbedingungen - AGB

    Die Zahlung hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von zehn Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von dreißig Tagen netto zu erfolgen. Lohnarbeiten sind grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung netto zahlbar. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 2% über dem Asis Zinssatz der EZB berechnet, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers berechtigen uns, Vorauszahlung für die noch ausstehende Lieferung aller laufenden Vertragsabschlüsse zu beanspruchen. Berechtigte Zweifel sind gegeben, wenn ein bundesweit anerkannter Kreditversicherer oder Auskunftei eine Kreditanfrage negativ bescheidet oder Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden äußert. Leistet der Besteller die Vorauszahlung innerhalb einer angemessenen Frist nicht, sind wir berechtigt, von sämtlichen oder einzelnen Lieferverträgen durch einseitige Erklärung zurück zu treten. 

  • 8. Eigentumsvorbehalt - AGB

    Wir behalten uns das Eigentum an dem Gegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurück zu nehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen über Verbraucherdarlehensverträge zur Anwendung kommen, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages einschl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dieses jedoch der Fall, dann können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehalt Ware.

  • 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand - AGB

    Mit dem Zustandekommen des Auftrages vereinbaren die Vertragsparteien gleichzeitig und ausdrücklich unseren jeweiligen Firmensitz als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Dieses gilt insbesondere für die Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszuges, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 

  • 10. Online-Streitbeilegung - AGB

    Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr

    Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

  • 11. Allgemeines - AGB

    Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen richten sich nach deutschem Recht. Es ist für die auf dieser Grundlage geschlossenen Verträge und ihrer Auslegung ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend. Einkaufsbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Besteller zugrunde gelegt hat und wir ihrem Inhalt nicht gesondert widersprechen bzw. widersprochen haben. Der Liefervertrag wird durch die Unwirksamkeit einzelner seiner Bestimmungen nicht im ganzen unwirksam. Eine etwa unwirksame Bestimmung ist durch eine ihrem Sinn entsprechende oder nahe kommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

  • 1. Geltungsbereich - ADB

    Diese Allgemeinen Bedingungen für Dienstleistungen (ADB) der asecos GmbH gelten ausnahmslos im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) gem. §310 Abs. 1 BGB.

    Unsere ADB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren ADB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere ADB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren ADB abweichende Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.

    Alle Angebote und Leistungen erfolgen aufgrund nachstehender Bedingungen.

  • 2. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingung - ADB

    Die Abrechnung der Leistung erfolgt unmittelbar nach Leistungserbringung. Der vereinbarte Pauschalbetrag wird anteilig an der Leistungserbringung zur Rechnung fällig. Die Zahlung ist nach Rechnungsdatum sofort rein Netto fällig und nicht skontierfähig.

  • 3. Gewährleistung - ADB

    Für die von uns gewarteten und geprüften Produkte gewährleisten wir, dass

    • die Produkte nach den jeweils gültigen Normen und Richtlinien für Inspektion, Wartung und Instandhaltung geprüft werden
    • der jeweilige Prüfumfang protokolliert und vorgehalten wird
    • eine Empfehlung bei aufgetretenen Risiken ausgesprochen wird

    Für das von uns eingesetzte Personal gewährleisten wir, dass diese

    • den Status der befähigten Person i. S. d. TRBS 1203 haben
    • zertifizierte sowie ausgebildete Gefahrstoffbeauftragte sind
    • Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten sind
  • 4. Haftung - ADB

    Wir haften im gesetzlichen Umfang für uns angezeigte Mängel an der vertraglich vereinbarten Leistung, die innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung auftreten. Diese Frist der Haftungsübernahme beginnt nach erfolgreicher Mangelbeseitigung für den angezeigten Mangel erneut. Ein festgestellter Mangel an der Leistung ist unverzüglich in Schriftform anzuzeigen.

    Ein Haftungsanspruch besteht nicht, wenn ein Mangel oder der Nichteintritt eines geschuldeten Erfolges auf einem Umstand beruht, der dem Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.

    Unsere Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne unsere schriftliche Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen hat oder ein Mangel auf einem Bedienungsfehler des Auftraggebers beruht.

    Für Schäden, die aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften unseres Personals entstehen, haftet die asecos GmbH unbeschränkt. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines der durch die asecos GmbH eingesetzten gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

    Im Übrigen haftet die asecos GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht). Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet die asecos GmbH nur im Umfang der Haftung für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

    Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die asecos GmbH auch für leichte Fahrlässigkeit. Die Haftung beschränkt sich jedoch auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Dienstleistung typischerweise gerechnet werden muss.

  • 5. Unfallverhütung - ADB

    Der Auftraggeber hat die nach den gültigen Vorschriften erforderlichen Maßnahmen zum Schutz unseres Personals zu treffen. Insbesondere sind die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung sowie deren technischen Regeln zu beachten.

  • 6. Terminliche Abwicklung der vereinbarten Leistung - ADB

    Die vertraglich vereinbarte Leistung wird entsprechend der im Vertrag konkretisierten Intervalle durchgeführt. Der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe avisiert die Leistung rechtzeitig vor dem geplanten Leistungszeitraum schriftlich. Der Leistungszeitraum gilt wechselseitig als fixiert wenn nicht innerhalb von drei Werktagen schriftlich widersprochen wird. Der Auftraggeber stellt dementsprechend Personal zur Einweisung unserer Erfüllungsgehilfen für den Zeitraum zur Verfügung. Der Leistungszeitpunkt wird durch die Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers zeitnah vorher telefonisch fixiert.

  • 7. Regiekosten - ADB

    Die Grundlage für die Pauschalen basiert darauf, dass der Kunde uns zügig die Leistung am Vertragsgegenstand ermöglicht. Verzögerungen wie z. b. übermäßige Wartezeiten beim Pförtner, doppelte Anfahrten, etc., die nicht in unserer Verantwortung stehen müssen separiert berechnet werden. Mit der Pauschale ist ausschließlich der in der Leistungsbeschreibung entsprechende Umfang abgegolten. Zusätzliche Leistungen (bspw. Inneneinrichtungen umsetzen, Ausrichten etc.) werden zu den jeweils gültigen Sätzen gesondert berechnet.

  • 8. Gerichtsstand - ADB

    Mit dem Zustandekommen des Vertrags vereinbaren die Vertragsparteien gleichzeitig und ausdrücklich unseren Firmensitz als Gerichtsstand. 

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